Information zur Altersdiskriminierung und Stufenfestsetzung
GdP Sachsen unterstützt Verfassungsbeschwerden von zwei Polizeibeamten
Durch diese Verfassungsbeschwerden erwartet die GdP Sachsen, dass die Verfahren bezüglich der Altersdiskriminierung und der damit im Zusammenhang stehenden Stufenfestsetzung vorerst weiterhin grundsätzlich nicht entschieden werden, da abzuwarten ist, ob und wie der Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht entscheiden werden.
Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat den Eingang mittlerweile bestätigt und dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und dem Sächsischen Landtag mit Gelegenheit zu einer Stellungnahme bis Anfang März zugeleitet. Darüber hinaus wurden vom Sächsischen Landtag die im Gesetzgebungsverfahren entstandenen Akten angefordert.
Über den Fortgang des Verfahrens werden wir sobald neue Erkenntnisse vorliegen an dieser Stelle bzw. über die Bezirksgruppen der GdP Sachsen informieren.
GdP-Wir tun was!
Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat den Eingang mittlerweile bestätigt und dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und dem Sächsischen Landtag mit Gelegenheit zu einer Stellungnahme bis Anfang März zugeleitet. Darüber hinaus wurden vom Sächsischen Landtag die im Gesetzgebungsverfahren entstandenen Akten angefordert.
Über den Fortgang des Verfahrens werden wir sobald neue Erkenntnisse vorliegen an dieser Stelle bzw. über die Bezirksgruppen der GdP Sachsen informieren.
GdP-Wir tun was!