Zum Inhalt wechseln

Information zur Altersdiskriminierung und Stufenfestsetzung

GdP Sachsen unterstützt Verfassungsbeschwerden von zwei Polizeibeamten

Kesselsdorf:.

Fristgerecht haben zwei Mitglieder der GdP Sachsen zum Jahresende 2014 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht und dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingereicht. Im Mittelpunkt der Verfassungsbeschwerde steht die Frage, ob der sächsische Gesetzgeber das Sächsische Besoldungsrecht rückwirkend in Kraft setzen konnte.

Durch diese Verfassungsbeschwerden erwartet die GdP Sachsen, dass die Verfahren bezüglich der Altersdiskriminierung und der damit im Zusammenhang stehenden Stufenfestsetzung vorerst weiterhin grundsätzlich nicht entschieden werden, da abzuwarten ist, ob und wie der Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht entscheiden werden.

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat den Eingang mittlerweile bestätigt und dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und dem Sächsischen Landtag mit Gelegenheit zu einer Stellungnahme bis Anfang März zugeleitet. Darüber hinaus wurden vom Sächsischen Landtag die im Gesetzgebungsverfahren entstandenen Akten angefordert.

Über den Fortgang des Verfahrens werden wir sobald neue Erkenntnisse vorliegen an dieser Stelle bzw. über die Bezirksgruppen der GdP Sachsen informieren.

GdP-Wir tun was!
This link is for the Robots and should not be seen.