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Versorgung

Höhere Bezüge ab dem dritten Kind?

Kesselsdorf:.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat am 17.11.2006 in drei Verfahren (A9 , A13, C2) der Kläger für ihr drittes Kind eine erhöhte Alimentation nach dem vom Bundesverfassungsgericht und des Bundesverwaltungsgerichtes vorgegebenen Grundsätze zugesprochen.

Die GdP Sachsen hat nun ein Musterverfahren angestrengt und wird ein entsprechendes Urteil für den Freistaat Sachsen erwirken.

In dem Zusammenhang weist die GdP darauf hin, dass alle Betroffenen (also mit drei oder mehr Kindern) noch in diesem Jahr einen Antrag an die zuständige Bezügestelle auf eine erhöhte Alimentation für die Jahre 2005 und 2006 stellen müssen.
Nur so können die Betroffenen ihre Ansprüche wahren.

Weitere Informationen erhaltet ihr bei der Rechtsschutzkommission (Telefon: 035204-68713) der GdP Sachsen.
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