Presse
Bericht des Rechnungshofes
„Es ist völlig logisch, dass z. B. ein Fahrzeug welches zur Verkehrsüberwachung und Geschwindigkeitsmessung eingesetzt wird, auch über viele Jahre sehr wenig Kilometer auf dem Tacho habt“, sagte Matthias Kubitz, Landesvorsitzender der GdP.
Die GdP Sachsen sieht diese Kritik des Rechnungshofes als realitätsfremd. Beim Fuhrpark der Polizei handelt es sich nicht einfach um Dienstfahrzeuge – die Fahrzeuge stellen den mobilen Arbeitsplatz unserer Kolleginnen und Kollegen dar.
„Regierung, Parlament und Rechnungshof müssen begreifen, dass mobile Arbeitsplätze bei der Polizei nicht unter dem Gesichtspunk eines Fuhrparks mit Laufleistungen betrachtet werden können“, so Kubitz weiter.
Gleichfalls erneuert die GdP ihre Forderung nach neuen und modernen Fahrzeugen. Die veralterte Technik ist schnellstmöglich auszutauschen.
„Eine Neu- und Ersatzbeschaffung von mobilen Arbeitsplätzen ist unbedingt nötig. Schließlich spart der Freistaat im Gegenzug bei den Immobilien der Polizei, da nicht für alle Polizeibeschäftigten Büroräume zur Verfügung gestellt werden müssen.