Zum Inhalt wechseln

Weihnachtsgeld

Die GdP Sachsen informiert.

Kesselsdorf:.

Widerspruch gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes ab 1. Dezember 2011 stellen. In wenigen Wochen erhalten die sächsischen Beamtinnen und Beamten die Bezügemitteilung für den Monat Dezember 2011. Alle Empfänger werden feststellen: Da fehlt etwas! Richtig: Das Weihnachtsgeld! Nach dem Willen der Sächsischen Staatsregierung ist die Sonderzahlung im Rahmen des Doppelhaushaltes 2011 / 2012 komplett gestrichen worden.



Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
gemeinsam mit unserer Dachorganisation und der Spitzenorganisation für Beamtinnen und Beamte, dem DGB Sachsen, hat die GdP Sachsen einen Musterwiderspruch gegen die Streichung der Sonderzahlung erarbeitet (ab 01.12.2011 auf dieser Internetseite abzurufen). Dieser Widerspruch gemäß § 54 Beamtenstatusgesetz richtet sich gegen die geminderte Netto-Alimentation im Kalenderjahr 2011. Die Streichung der Sonderzahlung ist nach übereinstimmender Ansicht der im DGB vertretenen Gewerkschaften rechtswidrig!

Um Ansprüche vorsorglich geltend machen zu können, muss der Widerspruch nach Erhalt der Bezügemitteilung für Dezember 2011 bis spätestens 31. Dezember 2011 unter Angabe von Beschäftigungsbehörde und Personalnummer bei der zuständigen Besoldungsstelle vorliegen.

Darüber hinaus muss eine wirksame Aktion gestartet werden. Deshalb bitten wir freundlichst darum, über die Kreisgruppen eine Kopie an die Geschäftsstelle in Kesselsdorf zu schicken. Vermerkt bitte darauf, ob Ihr für eine Musterklage zur Verfügung steht. Die Prozesskosten in ausgewählten Musterverfahren werden in jedem Fall von der Gewerkschaft getragen.
This link is for the Robots and should not be seen.