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Bundestagswahl am 24. September 2017

und die Empfehlungen der Gewerkschaft der Polizei Sachsen

Kesselsdorf.

Viele Menschen fragen sich, wen sie wählen sollen. Nach letzten Umfragen seien fast 50 Prozent der Wahlberechtigten noch unschlüssig. Da könnte es ja auch sein, dass man mal seine Gewerkschaft fragt. Oder? Nun, die Frage sei erlaubt. Unsere Antwort:

Die Gewerkschaft der Polizei des Landesbezirkes Sachsen ist keiner Partei und keinem Politiker verpflichtet. Gewerkschaften sind auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in diesem Sinne koalitionsfrei. Wichtig sind uns Inhalte und die Vorstellungen der Parteien, die in der nahen Zukunft, also den nächsten vier Jahren, auch tatsächlich umgesetzt werden. Unsere Empfehlungen lauten deshalb:
1. Ein oder zwei „Blicke“ ggf. auch mehr auf die bisherige Wahlperiode werfen.

Für die Praxis als Kriterium der Wahrheit helfen da auch ein oder zwei „Blicke“ zurück. Also, wer regierte und opponierte in den letzten vier Jahren bis zum 24. September 2017 und wie war das eigentlich davor?

2. Die Programminhalte anschauen und werten.

Die Parteien haben in Vorbereitung der Wahl Programme erstellt. Diese können z. B. auf der Webseite http://www.dgb.de/einblick nachgelesen werden.

3. Als Wahlberechtigter sich entscheiden, eine oder zwei Stimmen abzugeben.

Jeder hat zwei Stimmen.

Die Erststimme (ein Kreuz) für einen Direktkandidaten im eigenen Wahlkreis prüfen.

Die Zweitstimme (ein Kreuz) für eine Partei prüfen.

Dafür in jedem Fall die Wahlprogramme auf Inhalt und Umsetzbarkeit checken, Vertrauensfrage stellen. Was ist einem als Thema noch besonders wichtig und wie will die Partei damit umgehen (z. B. Sicherheit, Steuern und Abgaben, Beschäftigungspolitik, Gerechtigkeit, militärische Aufrüstung/Abrüstung, Asylrecht und Flüchtlingshilfe, Rentenrecht, Lohnentwicklung, Tarifrecht oder Besoldungs- und Versorgungsrecht)?

4. Am 24. September 2017 wählen gehen.

Die Wahllokale haben am Wahlsonntag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Wer da nicht kann, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Wie das geht? Das steht alles in der amtlichen Wahlbenachrichtigung, die jeder Wahlberechtigte in den letzten Tagen bereits erhalten hat.

GdP – Wir tun was!

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