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Rente

Mehr Rente für ehemalige Volkspolizisten auch in Sachsen?

Information an die Mitglieder der GdP Sachsen zur Rentenberechnung aus dem Sonderversorgungssystem der Deutschen Volkspolizei und einer kleinen Ergänzung zum Zusatzversorgungssystem für ehemalige Zivilbeschäftigte der Polizei

Kesselsdorf:.

Nach vorliegenden Informationen hat sich die Regierung des Landes Brandenburg entschlossen, das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 23.08.2007; AZ: B 4 RS 4/06 (Anlage 1) umzusetzen und das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt ehemaliger Angehöriger der Deutschen Volkspolizei, der Organe Feuerwehr und des Strafvollzugs der ehemaligen DDR (und nicht nur Teile davon – wie bisher auch in Sachsen praktiziert ) für die Berechnung der Rente zu bescheinigen. Damit kann dieser Personenkreis eine erhöhte Rente beantragen. In einem ministeriellen Erlass des Landes Brandenburg (Anlage 2) werden die Details bestimmt, wie dieses Urteil in Brandenburg umgesetzt wird.

Die GdP Sachsen kämpft darum, dass das Urteil auch in Sachsen umgesetzt wird und unterstützt dazu anhängige Verfahren unserer Mitglieder.

Ausführliche Informationen und viele Musterschreiben findet Ihr im Mitgliederbereich.
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