Gespräche zur Beamtenbesoldung abgeschlossen
Übernahme des Tarifergebnisses für Beamte
Ergebnis wurde erreicht
Eine wortgleiche Übernahme ist allein aufgrund der völlig unterschiedlichen Systeme des Tarif- und Beamtenrechts, aber auch infolge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes unmöglich.
Nähere Einzelheiten können dem Informationsblatt des DGB Sachsen entnommen werden.
Da das Ergebnis nun dem Sächsischen Landtag vorgelegt und in eine Gesetzesvorlage „gegossen“ werden muss, wird noch eine gewisse Zeit bis zur Auszahlung vergehen.
Die GdP Sachsen wird aber alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um diesen Prozess zu beschleunigen.
Wir werden auch die Zeit nutzen, um den Mitgliedern das Zustandekommen und die Einschätzung des Ergebnisses näher zu erläutern. In der Mai-Ausgabe der „Deutschen Polizei“ wird es Ausführungen zum Prozedere geben (Ergebnis lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor). Zu einem späteren Zeitpunkt wird es den Versuch geben, das Ergebnis zu erklären, denn: „Nicht nur zuhören ist wichtig, sondern auch verstehen!“.
GdP – Wir tun was!
Auch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht (hier klicken)