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Politik

Bundesverfassungsgericht kippt die Wartefrist bei der Versorgung aus Beförderungsämtern

Wartefrist wieder zwei Jahre!

Kesselsdorf:.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 20. März 2007 die Wartefrist von drei Jahren bei der Versorgung aus Beförderungsämtern für NICHTIG erklärt.

Mit Beschluss vom 20. März 2007 ist die Wartefrist von drei Jahren bei der Versorgung aus Beförderungsämtern für NICHTIG erklärt.

Nach einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht vom 13. April hat dieses die Wartefrist von drei Jahren für Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt für verfassungswidrig erklärt.
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