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Gesetzentwurf zur Übernahme des Tarifergebnisses liegt vor!

Forderungen der Gewerkschaft abgelehnt - nicht alle werden zufrieden sein!

Die Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten in Sachsen nimmt langsam Konturen an. Vom Grundsatz her wird es eine 1:1-Übertragung geben - doch über deren Definition gibt es unterschiedliche Auffassungen.

Die Übernahme soll voraussichtlich in zwei Schritten stattfinden.

Schritt 1 soll die steuerfreie Auszahlung einer sogenannten "Corona-Sonderzahlung" in Höhe von 1.300 EUR ( Beamte auf Widerruf 650 EUR) bis spätestens zum 31. März 2022 sein. Dazu wurde durch die Regierungskoalition das "Sächsische Gesetz zur Corona-Sonderzahlung" in einem Entwurf den Gewerkschaften zur Bewertung vorgelegt. Die GdP Sachsen machte von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch und gab an den DGB als Spitzenverband eine Stellungnahme ab, welche wiederum in einer gemeinsamen Meinungsäußerung an das Finanzministerium mündete.

Schwerpunkt dieser Stellungnahme war aus unserer Sicht die Kritik an der Nichtberücksichtigung der Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten.

Am 28. Januar 2022 nutzte der Landesvorsitzende Hagen Husgen nochmals die Möglichkeit, diese Kritik in einem persönlichen Gespräch mit dem Finanzminister Hartmut Vorjohann zu untermauern, indem er sein Unverständnis bezüglich der ungerechten Behandlung äußerte und durch Darstellung praktischer Beispiele die Notwendigkeit einer Korrektur einforderte. Es muss u. a. unbedingt beachtet werden, dass auch heutige Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in der seit nunmehr fast zwei Jahren grassierenden Pandemie den zusätzlichen Belastungen aufgrund der Corona-Krise ausgesetzt waren. Gerade als Beamtinnen und Beamte in der ersten Reihe. Es muss ebenso realistisch davon ausgegangen werden, dass diese Zahlung neben dem Belastungsausgleich auch dem Ausgleich für das Ausbleiben einer regulären Erhöhung der Besoldung (und damit auch der Versorgung) für solch eine lange Zeit bis Dezember 2022 dient.
Doch leider trafen wir mit unseren Forderungen und Argumenten auf taube Ohren, so dass nicht alle mit dieser Übernahme zufrieden sein können.

Die GdP Sachsen wird dieses unbefriedigende Ergebnis zum Anlass nehmen, in kommenden Gesprächen und Verhandlungen über Veränderungen im Versorgungssystem an anderer Stelle aufmerksam zu machen, um Verbesserungen zu erreichen.

Schritt 2 der Übertragung des Tarifergebnisses soll die lineare Erhöhung der Besoldung und Versorgung um 2,8 Prozent ab dem 1. Dezember 2022 sein.
Dazu wird in den kommenden Wochen und Monaten ein sogenanntes Artikelgesetz vorbereitet, in welchem auch dieser wichtige Schritt der Besoldungs- und Versorgungsanpassung gegangen wird. Ziel ist es auch, in diesem Gesetz die Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 4. Mai 2020 zur amtsangemessenen Alimentation (Abstandsgebot zur Grundsicherung) zu regeln. Als GdP Sachsen berichteten wir bereits auf unserer Homepage in nachlesbaren Beiträgen am 17. Dezember 2020, am 3. Oktober 2021 sowie am 9., 13. und 17. Dezember 2021.
Wir werden für Euch weiterhin am Ball bleiben, unsere Forderungen einbringen und Euch auf dem Laufenden halten.

GdP
Wir tun was!
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