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Politik

„Handy-Skandal“ - GdP fordert schnelle Aufklärung!

Dresden/Kesselsdorf:.

Die GdP stellt fest, dass die Verantwortung bezüglich der Funkzellenabfrage am 19.02.2011 in Dresden nicht auf die Polizei abgewälzt werden kann. Eine richterliche Anordnung, für deren Rechtmäßigkeit allein die Justiz verantwortlich ist, führte letztlich zu dieser Datenabfrage. Dieser richterliche Vorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Funkzellenabfrage durch eine unabhängige und neutrale Instanz. Bei diesen richterlichen Entscheidungen sollte man von einer sorgfältigen Prüfung der Voraussetzungen und einer Abwägung der Angemessenheit im Einzelfall ausgehen. Es ist erschreckend, dass zum wiederholten Male die Polizei als Buhmann herhalten soll. Die GdP Sachsen fordert eine schnelle Aufklärung und Klarstellung!

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