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Dienstrechtsreform

GdP Sachsen informiert und bittet Mitglieder um Meinungsäußerung und Unterstützung

Kesselsdorf:.

Sächsische Staatsregierung legt erste Pläne zur Dienstrechtsreform mit erneuten erheblichen Einschnitten für die sächsischen Landesbeamten vor. So sollen bis spätestens im Sommer 2011 Änderungen im Versorgungsrecht dem sächsischen Landtag zur Entscheidung vorgelegt werden. Im vorliegenden Entwurf sind Änderungen unter anderem zu folgenden Schwerpunkten enthalten:

Sächsisches Beamtengesetz
  • Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
  • Beihilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen
  • Heilfürsorge
  • Eintritt in den Ruhestand (z. B. Regelungen für Polizei)

Sächsisches Besoldungsgesetz
  • Versorgung der Beamten
  • Höhe des Ruhegehalts
  • vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
  • Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
  • Kürzung der Versorgungsbezüge nach Ehescheidung
  • Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
  • Hinterbliebenenversorgung

Den kompletten Referentenentwurf stellen wir unseren Mitgliedern auf diesem Weg hier zur Verfügung.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens gemäß § 128 des Sächsischen Beamtengesetzes beabsichtigt die GdP Sachsen eine Stellungnahme abzugeben.

Wir bitten deshalb alle Mitglieder der GdP Sachsen Ihre Gedanken, Vorstellungen und Ideen zu übersenden. Wenn Sie möchten, dass Ihre Beiträge berücksichtigt bzw. in unsere Stellungnahme einfließen sollen, bitten wir Sie, uns bis zum 10.02.2011 über die E-Mail-Adresse gdp@gdp-sachsen.de ihre Vorschläge zu übersenden.
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