In neun Minuten am Einsatzort (Sächs. Zeitung)
Gilt das bald auch für die sächsische Polizei?


Am 27.06.2014 titelt die Sächsische Zeitung: "In neun Minuten am Einsatzort".

Hier geht es allerdings nicht um die Einführung einer Hilfsfrist bei der sächsischen Polizei.
In ihrem Artikel berichtet die Sächsische Zeitung über die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe zum "Feuerwehrkonzept 2020". Die Sächsische Zeitung führt aus: Zitat: "... dass eine Freiwillige Feuerwehr als einsatzbereit gilt, wenn sie tagsüber innerhalb von mindestens neun Minuten nach dem Alarm mit einer Staffel am Brandort eintrifft. Eine Staffel besteht aus sechs Männern oder Frauen."

Die Gewerkschaft der Polizei fragt:
Und in wie viel Minuten ist die Polizei vor Ort?

Zum Beispiel für die Absperrung und Sicherung?
Welche (Hilfs-)Frist gilt für die sächsische Polizei?

Die sächsischen Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Antworten auf diese Fragen.