Beihilfe und Krankenversicherungszuschuss zu Ihrer eigenen Rente und ggfs. zur Witwen- bzw. Witwerrente
Klarheit zum Beihilfesatz und Krankenversicherungszuschuss
Jeder Berechtigte kann nunmehr beruhigt handeln und seinen Antrag, wie in unserer News vom 27. Januar 2012 bereits mitgeteilt, stellen.
Hier das entsprechende Schreiben des SMF.
GdP-Wir tun was!
Hier das entsprechende Schreiben des SMF.
GdP-Wir tun was!