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aktueller Sachstand zu 100 % Besoldung

Wir erinnern uns: Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 23. Mai 2017 (verkündet am 7. Juli 2017) festgestellt, dass sowohl die seinerzeitige um zwei Jahre verzögerte Ost-West-Anpassung ab Besoldungsgruppe A 10 aufwärts als auch die um vier Monate verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses in 2008 zu Lasten der Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts in Sachsen verfassungswidrig sind. Das Gericht gab dem Landesgesetzgeber die Änderung des Besoldungsgesetzes bis zum 1. Juli 2018 auf.

Hierfür gibt es nun einen aktuellen Sachstand:

  • der entsprechende Gesetzesentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren (DRs. 6/11669), der Beschluss im Plenum ist für den 27. oder 28. Juni 2018 geplant
  • die auf dem Gesetzesentwurf basierende Auszahlung der Nachzahlungen wird mit den Bezügen des Monats Juli 2018 erfolgen
  • hiernach erfolgt ein Informationsschreiben an die Nachzahlungsempfänger, in welchem über die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sowie die individuelle Berechnung der Nachzahlung detailliert informiert wird

Weitere Informationen könnt Ihr der FAQ-Liste des Landesamtes für Steuern und Finanzen entnehmen.

GdP- wir tun was!


Foto: PVAG

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