Beihilfeverordnung geändert und Beihilfesätze in Sachsen angepasst!!
Nachfolgende Neuregelungen sind in der Beihilfeverordnung nunmehr verankert:
- - Regelungen zu Pflegeleistungen im Ausland
Diese Leistung war regelungsbedürftig. In Ermangelung eigener Fälle können die Einzelleistungen von mir nicht nachvollzogen werden.
- Aufwendungen für Behandlungen im Ausland, hier besteht ebenfalls Regelungsbedarf.
- Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgeleistungen wurden an aktuelle Leistungen angepasst.
- Leistungen im Bereich Behinderter waren ebenfalls bisher nicht geregelt.
- Leistungen für Palliativpatienten wurden neu aufgenommen
- Aufnahme Ernährungsberatung analog den Regelungen des SGB V
- Psychotherapie, Anpassung nach Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie, die die alten Leistungen sowohl unter- als auch überschreiten
- Anpassung Höchstbeträge für Angehörige (Bringepflicht)
- Anpassung Kostensätze an Kostenentwicklung bei verschiedenen Leistungen
Wer möchte kann dies in der neuesten Fassung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen (Sächsische Beihilfeverordnung – SächsBhVO) nachlesen. Die überarbeitete Fassung der Anlagen der Beihilfeverordnung, welche ab 1. Februar 2019 gültig ist, können hier (klicken) nachgelesen werden
Zugleich erfuhren wir bei unseren Recherchen, dass die Bearbeitungszeiten durch die Beihilfestelle Zurzeit sehr hoch sind. Aktuell werden in der 12. Kalenderwoche, also ab 18. März 2019, die Posteingänge ab 13. Februar 2019 bearbeitet. Begründet wird dies mit einer erheblichen Anzahl von Erkrankungen und der Situation, dass Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zur Nachbesetzung von Stellen nur schwer zu bekommen sind.
GdP - Wir tun was!