Zum Inhalt wechseln

Corona-News

Corona-Infektion als Dienstunfall?

Bereits mehrfach haben sich Kolleginnen und Kollegen an uns gewendet und nachgefragt, ob eine Corona-Infektion, welche man im Dienst erfährt, ein Dienstunfall ist.

Nun hat sich auch der DGB in einer rechtlichen Bewertung mit diesem Thema auseinandergesetzt.
In ihrer Internetmeldung macht der Deutsche Gewerkschaftsbund auf dieses sehr stark diskutierte Problem aufmerksam.
https://www.dgb.de/themen/++co++fca169e2-4123-11eb-90b8-001a4a160123

Auch wir als GdP Sachsen haben uns mit diesem Thema, so auch in der Telefonkonferenz des Bundesvorstandes am Freitag, den 18.12.2020 auseinandergesetzt.

Für unsere Mitglieder bedeutet dies:

Jeder auftretende Fall einer Infektion im Dienst bzw. auf dem Weg von bzw. zur Arbeit ist als Einzelfall zu betrachten. Insofern muss jede Beamtin oder jeder Beamte die hier dargelegten Hinweise beachten und bei Notwendigkeit entsprechend handeln. Sollte eine Anerkennung als Dienstunfall abgelehnt werden, können die Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei Sachsen über den Rechtsschutz der Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Sachsen prüfen lassen, ob dieser gerechtfertigt ist oder ob es sinnvoll ist, dagegen einen Widerspruch einzulegen.

Wir werden das Thema weiterhin öffentlich und gewerkschaftspolitisch begleiten.


GdP - Wir tun was!

This link is for the Robots and should not be seen.