COVID-19-Infektion als Dienstunfall
GdP führt „Corona-Musterprozess“
Das bedeute auch eine Beweislastumkehr zugunsten der Beamtinnen und Beamten. Bestünde Zweifel über die Infektionskette, solle künftig der Dienstherr den Nachweis erbringen, dass die Ansteckung außerhalb des Dienstes stattgefunden habe.
„Da zum aktuellen Zeitpunkt noch kein abschließendes Wissen über Spätfolgen vorhanden ist, ist dieser Musterprozess von grundsätzlicher, bundesweiter Bedeutung“, betonte der GdP-Vize.
Bislang sind mehrere Fälle in fünf GdP-Bezirken bekannt geworden, die wegen fehlender Kausalität vom Dienstherrn nicht als Dienstunfall anerkannt, oder deren Anträge auf Anerkennung noch nicht beschieden wurden. Die Ausnahme bilden zwei Erkrankungen in Baden-Württemberg. Sie wurden aufgrund einer eindeutig nachweisbaren Infektionskette als Dienstunfall gewertet.