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DSGVO

Datenschutz in der GdP Sachsen

Kesselsdorf.

Liebe(r) Besucher(in) unserer Homepage, liebes Mitglied der Gewerkschaft der Polizei, sicherlich ist Ihnen in den letzten Wochen mehrfach das Wort Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) über den Weg gelaufen oder Sie haben unzählige Mitteilungen in Ihrem Email-Postfach gefunden, wo Sie darum gebeten werden irgendetwas zu bestätigen. Der Grund dafür ist relativ einfach!

Durch die europäische und später deutsche Gesetzgebung wurde das Datenschutzrecht in Europa neu geregelt. Dadurch gilt ein einheitliches Datenschutzgesetz in allen europäischen Ländern.

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), trat zum 25.05.2018 in Kraft trat. Dieses dient in erster Linie dazu, dass Ihre Daten geschützt und nur mit Ihrem Einverständnis verarbeitet werden.

In der gängigen Praxis ändert sich eigentlich nichts für Sie. Der Gesetzgeber schreibt Ihnen nun mehr Rechte zu, welche Sie wahrnehmen können. Darunter fällt unter anderem das Auskunftsrecht zu Ihren gespeicherten Daten und der damit verbundenen Nutzung.

Wir als Gewerkschaft der Polizei nehmen seit eh und je den Datenschutz sehr ernst, so dass Sie sich auch zukünftig keine Bedenken haben brauchen, wie wir mit Ihren Daten umgehen. Sie sind bei UNS in sicheren Händen.

Dennoch machte es die Gesetzesänderung notwendig, dass auch wir unsere Datenschutzbestimmungen ändern. Dazu haben wir unsere Homepage umgestaltet. Wir möchten Sie auf unsere Datenschutzerklärung aufmerksam machen, welche Sie auf unserer Homepage einsehen können (Homepage-Datenschutz). Wir haben Ihnen transparent aufgeführt, wie wir als Gewerkschaft der Polizei personenbezogenen Daten erheben und wir wir mit diesen umgehen.

Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen dazu!
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