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Corona = Dienstunfall?

Corona muss für die Polizei als Dienstunfall gelten

GdP Sachsen holt die Koalition ins Boot

Die GdP Sachsen informierte am 11. Januar 2021 über die Bestrebungen zu einem Musterprozess, um Corona-Infektionen als Dienstunfall anzuerkennen. Nun wird nachgehakt.

Bereits am 11. Januar 2021 wurde öffentlich bekannt gemacht, dass die Gewerkschaft der Polizei nach ersten in der Bundesrepublik bekannt gewordenen Ablehnungen die Anerkennung der Corona-Infektion als Dienstunfall in einem Musterprozess anstrebt. Ablehnungen nach alter Masche, völlig emotionslos nach Paragraf und Absatz, als ob es keine außergewöhnliche Situation gäbe. Der Amtsschimmel lässt grüßen und unsere politisch Verantwortlichen grüßen nur zurück.

In Anbetracht der Tatsache, dass solche (Muster)Verfahren eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, ist es begleitend dazu erforderlich, bereits heute die entsprechenden Pflöcke einzuschlagen. Da von der sächsischen Politik bisher keine Anzeichen irgendwelcher Regelungen zu bemerken sind, wurden wir nun initiativ.
    • Die GdP Sachsen forderte mit Schreiben vom 5. Februar 2021 die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition auf, zur Lösung des bestehenden versorgungsrechtlichen Problems das Sächsische Beamtenversorgungsgesetz (SächsBeamtVG) zu ergänzen. Als Unterstützung wurde ein GdP-Vorschlag zur Einfügung eines neuen § 33 Abs. 3a hinzugefügt, in welchem die aufgrund einer Pandemie im Sinne des Infektionsschutzgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen aufgetretenen Erkrankungen als Dienstunfall anerkannt werden.
    • Die GdP Sachsen forderte mit Schreiben vom 11. Februar 2021 Innenminister Wöller dazu auf, in seiner politischen Verantwortung darauf Einfluss zu nehmen, dass in Sachsen abgegebene einschlägige Dienstunfallmeldungen für die Dauer der laufenden GdP-Musterklage nicht negativ beschieden, sondern ruhend gestellt werden.

Wir hoffen, dass geplante Gespräche, die in den nächsten Tagen stattfinden, auch dieses Thema mit aufgreifen werden. Die sächsische Politik muss ihrer Verantwortung nachkommen. Wer von der Polizei erwartet, dass sie ihrer Verpflichtung in Risikozeiten und an Risikoorten nachkommt, der muss als Äquivalent auch seiner Verpflichtung zur Fürsorge nachkommen. Jetzt muss gehandelt werden!

Hinweis an alle Kolleginnen und Kollegen:
Für die Anerkennung eines Dienstunfalls ist unbedingt das Ausfüllen und Abgeben einer Dienstunfallanzeige erforderlich. Da zum heutigen Zeitpunkt niemand Aussagen über Folgeschäden treffen kann, ist diese Verfahrensweise unbedingt zu empfehlen.

GdP - Wir tun was!
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