Zum Inhalt wechseln

Gesetz zur Weiterentwicklung des Dienstrechts

Landtag setzt einige Forderungen der GdP Sachsen um

Kesselsdorf.

Am 12. April 2018 berichteten wir an gleicher Stelle über die Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages. Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Sachsen, Hagen Husgen, vertrat als einziger Vertreter der sächsischen Polizei die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen und brachte mit dem Statement der GdP Sachsen und der Beantwortung der Fragen durch die Abgeordneten sichtbar noch etwas Bewegung in das Gesetzgebungsverfahren.

Unter anderem hieß es am Ende des Berichtes: „KRAWUM!!! Der Schuss muss endlich gehört werden - und dazu hat hoffentlich die Anhörung beigetragen. Noch ist es nicht zu spät, aber viel Zeit bleibt nicht mehr!“
Man kann und darf feststellen, dass der Schuss nicht ganz ungehört geblieben ist. Man kann sogar fast behaupten, dass ein Novum eingetreten ist - zumindest ein Fakt, der in der Vergangenheit nicht allzu oft zu beobachten war: Das Veto von Gewerkschaften während einer Anhörung in einem der sächsischen Landtagsausschüsse führte zu nicht unbedeutenden Veränderungen im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen.

So wurde dank der Beharrlichkeit und der Initiative der Gewerkschaft der Polizei Sachsen am gestrigen Tag im Sächsischen Landtag beschlossen, u. a. folgende Forderungen im Gesetz umzusetzen:


    1. Artikel 3:
    Die Nachzahlung für die Jahre 2008 und 2009 wird trotz der (für uns unverständlich) brodelnden Gerüchteküche mit den Bezügen Juli ausgezahlt. Die GdP Sachsen berichtete ausführlich darüber. Somit wird einem jahrelangen durch uns betriebenen Klageverfahren ein positives Ende gesetzt.


    2. § 71 SächsBG:
    Das Pflegezeitgesetz wird auch für die Beamtinnen und Beamten umgesetzt. Damit ist ein kurzfristiges Fernbleiben vom Dienst zur Pflege naher Angehöriger möglich.


    3. § 81 SächsBG:
    Beim Ersatz von Sachschäden wird auf die Voraussetzung einer körperlichen Gefährdung verzichtet.


    4. § 81a SächsBG:
    Die Erfüllungsübernahme der Schmerzensgeldansprüche durch den Dienstherrn wurde nach der Anhörung noch einmal novelliert. Nachdem der angedachte Grenzwert bereits nach unserer schriftlichen Anhörung von 500 auf 300 EUR gesenkt wurde, wird nunmehr ganz auf einen Grenzwert verzichtet.
    Ebenso wird auf einen Vollstreckungsversuch verzichtet, nachdem die GdP Sachsen Folgendes forderte:
    „Auch der Nachweis eines Vollstreckungsversuches der Polizeibeamten, der den Beamten … abverlangt wird, sollte vielmehr noch einmal überdacht werden, da der Nachweis …, den der Beamte wahrscheinlich allein bezahlen muss, durchaus zur Minderung des Schmerzensgeldes, welches ihm zugesprochen worden ist, führen könnte.“ [Stenografisches Protokoll der Anhörung vom 11. April 2018]


    5. § 65 SächsBesG:
    Kolleginnen und Kollegen, die ihren Eintritt in den Ruhestand hinausschieben, erhalten einen Zuschlag in Höhe zehn Prozent ihres Grundgehalt, des Familienzuschlags und der Amtszulage, soweit sie bis zum 31. Dezember 2023 ihre gesetzliche Altersgrenze erreichen.
    Die GdP Sachsen argumentierte in der Anhörung, dass die Möglichkeiten, die vorerst nur für die Justiz angedacht waren, auch für die Polizei geregelt werden müssen.
    „Es ist ganz klar im § 65 für die Justiz … geregelt, dass sie einen zehnprozentigen Aufschlag bekommen. Das würden wir auch für die Polizei verlangen wollen.“, so Husgen. [Stenografisches Protokoll der Anhörung vom 11. April 2018]


    6. § 77 SächsBesG:
    Die angedachte Kürzung der vermögenswirksamen Leistung für Anwärter entfällt. Leider wurde an der allgemein zu zahlenden Höhe keine Veränderung vorgenommen.
    Dazu sagte die GdP Sachsen zur Anhörung:
    „Vermögenswirksame Leistungen für die Auszubildenden zu kürzen ist nicht der richtige Weg … Vermögenswirksame Leistungen bewegen sich in allen anderen Branchen zwischen 13,33 und 40 Euro. Wir haben im öffentlichen Dienst mit 6,65 Euro fast ein Alleinstellungsmerkmal. In der heutigen Zeit ist das die falsche Ansage.“ [Stenografisches Protokoll der Anhörung vom 11. April 2018]

    Leider sind bei Weitem nicht alle Forderungen in dieser Dienstrechtsweiterentwicklung umgesetzt worden. Aber wir bleiben dran. Wir werden alles daran setzen, dass in den kommenden Monaten auch unsere selbst gesetzten Schwerpunkte zum Laufbahnrecht (Praxisaufstieg, Eingangsamt), zur Zulagenoptimierung (Polizeizulage, Erschwerniszulagen), zum Arbeitszeitrecht (Fünfstunden-Regelung) und zur Verbesserung der Fürsorge durch den Dienstherrn (Regress-Deckelung) in den Diskussionen zu weiteren Dienstrechtsänderungen Einzug halten.


GdP - Wir tun was!

This link is for the Robots and should not be seen.