Zum Inhalt wechseln

Gespräche mit Finanzminister gescheitert

Information für Beamte & Versorgungsempfänger zur Gewährung einer amtsangemessenen Besoldung

Sachsen.

Die Suche nach konkreten Lösungsmöglichkeiten durch DGB, Sächsischer Beamtenbund und Sächsischer Richterverein fand am 21. März 2022 ein jähes Ende.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit zwei Beschlüssen vom 4. Mai 2020 festgestellt, dass die Grundbesoldung sowohl im Land Berlin von 2009 bis 2015 als auch in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013 bis 2015 ab dem dritten Kind in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen war.

Die Verhandlungen und Gespräche konnten, nach mehreren Versuchen nun in insgesamt 8 Gesprächsrunden, fortgesetzt werden. Leider mit einem minderwertigen Ergebnis. Der DGB, der Sächsische Beamtenbund (SBB), der Sächsische Richterverein (SRV) und der Finanzminister, haben gemeinsam nach konkreten Lösungen gesucht. Der Versuch inmitten eines Vorgespräches eine gemeinsame Position mit dem SBB und SRV zu finden, wurde leider ausgeschlagen. Dies führte dazu, dass die Gewerkschaften und Verbände unterschiedliche Auffassungen zur Thematik in das Gespräch mitbrachten. Zu einer Unterzeichnung kam es letztendlich nicht, da der SBB und der SRV, laut eigenen Angaben nicht über ein derart weitreichendes Mandat verfüge.

Der Finanzminister brach die Verhandlung daraufhin ab.
Deshalb wird es nach aktuellem Stand keine Vereinbarung zwischen den Gewerkschaftsbund dem Finanzministerium über das Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation in Sachsen geben.

Wir machen uns weiterhin mit dem DGB stark, die Verhandlungen fortzuführen und die wesentlichen und noch ungeklärten Fragen zur amtsangemessenen Besoldung zu klären, um eine zielgerichtete Vereinbarung finden zu können.

Das Flugblatt des DGB Sachsen findet ihr hier.

Alle Artikel dazu könnt ihr im Verlauf unter
gdp-sachsen.de nachlesen.

GdP – Wir tun was!
This link is for the Robots and should not be seen.