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Umsetzung Gleichstellungsgesetz in Sachsen

In Sachsen wird die Frauenförderung noch immer mit dem Sächsischen Frauenförderungsgesetz vom 31. März 1994 geregelt. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode war es die Absicht der schwarz-gelben Landesregierung, das Frauenförderungsgesetz zu novellieren. Im Koalitionsvertrag der CDU und SPD Sachsen für die Jahre 2014 bis 2019 steht: „Das Sächsische Frauenförderungsgesetz wird bis 2016 zu einem modernen Gleichstellungsgesetz weiterentwickelt“.

Deshalb stellte die Frauengruppe auf ihrer Landesfrauenkonferenz am 23. April 2016 hierzu einen Antrag.
Die Begründung lautet: „Um zu gewährleisten, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen durchgesetzt wird, verspricht der Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 die Weiterentwicklung. Gleichzeitig soll im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Rolle und die Aufgaben der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten und deren höhere gesellschaftliche Anerkennung diskutiert werden.“

Dieser Antrag wurde auch dem Landesdelegiertentag der GdP Sachsen 2016 und an die DGB-Bezirksfrauenkonferenz 2017 weitergeleitet. Zwischenzeitlich gab es im Februar 2018 einen Vorstoß der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag. Der Gesetzesentwurf wurde aber abgelehnt. Alle Ministerien sind zum Entwurf des Gleichstellungsgesetzes für Sachsen angehört worden. 79 Seiten Änderungsvorschläge liegen vor und sind auszuwerten. Am 30.November 2018 wurde dem Gleichstellungsbeirat des Freistaates Sachsen auf Vorschlag des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration eine Synopse vorgelegt.

Ist das ein nächster Schritt?
Erst nach der Diskussion im Gleichstellungsbeirat wird es eine Zeitschiene für die Verabschiedung im Landtag geben. Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu …
Gabriele Einenkel
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