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Gut gemeinte Zulagenänderung gegen den Baum gelaufen?

GdP fordert eine schnellstmögliche Heilung!

In der letzten Zeit wurde über die Änderung der Sächsischen Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung (SächsEMAVO) viel geschrieben und wahrscheinlich in den Dienststellen, insbesondere der Bereitschaftspolizei, noch mehr diskutiert. Deshalb ist es umso wichtiger, hier kurz den aktuellen Stand darzustellen. Die GdP Sachsen nimmt diese Angelegenheit sehr ernst und hat in den letzten Wochen sehr viel unternommen, um die Änderung der SächsEMAVO ins Gespräch zu bringen und eine Optimierung unserer Kolleginnen und Kollegen zu erreichen. Mehrere Gespräche mit Fraktionsmitgliedern im Sächsischen Landtag und zwei Schreiben an die Regierungsfraktionen brachten aber leider bis zum heutigen Tage nicht den erhofften Erfolg.


Auch wenn unser hartnäckiges Agieren zumindest ein wenig Bewegung in die Sache gebracht hat, nutzt uns Bewegung auf der Stelle rein gar nichts. Bewegung nach vorn wollen wir sehen. Und zwar in Form einer sofortigen Änderung der Verordnung. Dies sollte auch möglich sein.
Es ist ja verständlich, dass man sich so wenige Tage vor der Landtagswahl mit anderen Sachen beschäftigt.
Genau aus diesem Grund hat die GdP Sachsen den Regierungsfraktionen eine Lösung förmlich auf dem Tablett serviert, die die bisherige Änderung aufgreift, aber gleichzeitig eine Schlechterstellung der Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem bisherigen Status quo verhindert.

Vorschlag der GdP Sachsen:

In § 8a SächsEMAVO wird wie folgt ein neuer Absatz 3 eingefügt; die Absätze 3 und 4 werden zu Absätzen 4 und 5.

§ 8a Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten

    (1) Beamte erhalten eine monatliche Zulage, wenn sie
        1. zu wechselnden Zeiten zum Dienst herangezogen werden und
        2. im Kalendermonat mindestens 5 Stunden Dienst in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (Nachtdienststunden) leisten.
    Bereitschaftsdienst gilt nicht als Dienst im Sinne dieser Vorschrift.

    (2) Die Zulage setzt sich zusammen aus
        1. einem Grundbetrag von 2,40 Euro je geleisteter Nachtdienststunde, höchstens jedoch 108 Euro monatlich,
        2. einem Erhöhungsbetrag von 1 Euro für jede zwischen 0 Uhr und 6 Uhr geleistete Stunde sowie
        3. einem monatlichen Zusatzbetrag von 20 Euro für Beamte, die im Kalendermonat mindestens dreimal überwiegend an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag zu Diensten herangezogen werden.
      Geleistete Nachtdienststunden, die wegen der Höchstgrenze nach Satz 1 Nummer 1 nicht mit dem Grundbetrag abgegolten werden, werden jeweils in den folgenden Kalendermonat übertragen. Der Übertrag ist auf 135 Nachtdienststunden begrenzt. Die übertragenen Nachtdienststunden werden nach Maßgabe des Satzes 1 auch dann vergütet, wenn in dem entsprechenden Kalendermonat die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht vorliegen.

      (3) Für einen Polizeivollzugsbeamten, der
          1. im Präsidium der Bereitschaftspolizei
              a) in den Bereitschaftspolizeihundertschaften oder
              b) in der Technischen Einsatzeinheit oder
            2. in den Einsatzzügen der Polizeidirektionen
            verwendet wird und der die Anspruchsvorrausetzungen nach Absatz 1 in einem oder mehreren Monaten nicht erfüllt, erhält für diesen Zeitraum pauschal eine Zulage in Höhe von 40 Euro monatlich. Abweichend von Satz 1 Nummer 1 erhalten Polizeivollzugsbeamte der Funktionsdienste der Bereitschaftspolizeihundertschaften, die Hundertschaftsführer, der Leiter der Technischen Dienste und die Polizeivollzugsbeamten der Führungsgruppe die pauschale Zulage zur Hälfte.
          (4) Die §§ 7 und 8 gelten entsprechend.
            (5) § 22 bleibt unberührt.“

          Erste Reaktionen zeigen, dass dies ein machbarer Weg wäre. Doch „wäre, wenn und aber“ sind hier fehl am Platze. Einfach nachdenken, akzeptieren, unterschreiben und ab in die Kabinettssitzung! Einfach machen!
          Noch ist Zeit, auch wenn der 1. September 2019 und damit das Ende der Legislaturperiode nicht mehr fern ist. Auf die nächste wollen wir nicht warten.

          Wir bleiben am Ball und geben nicht eher Ruhe, bis alle Schlechterstellungen beseitigt wurden.
          Dafür steht und kämpft die GdP Sachsen.

          GdP - wir tun was!
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