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TV-L

Information zur Nachzahlung des Tarifergebnisses der Länder 2017 für Arbeitnehmer

Kesselsdorf.

Aus aktuellem Anlass wird auf folgendes hingewiesen:

Arbeitnehmer die im Jahr 2017 im Arbeitsverhältnis standen und spätestens im Monat Mai in die Rente eingetreten sind, wird nach Rückfrage beim Landesamt für Steuern und Finanzen, die rückwirkende Nachzahlung aus dem Tarifergebnis ab Januar 2017 nur auf Antrag gewährt. Hierzu ist ein rein formloser Antrag ausreichend.

Tarifkommission Sachsen
Bild: PVAG
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