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Hochwassereinsatz

Noch immer keine Klärung der Stundenschreibweise für die sächsischen Einsatzkräfte

Sachsen.

Nun ist es FÜNF Wochen her, dass die letzten sächsischen Einsatzhundertschaften aus dem Hochwassergebiet zurückgekehrt sind. Dabei waren die BPH 22 vom 18.07.-25.07.2021 8 Tage unterwegs und die BPH 21 vom 27.07.-01.08.2021 6 Tage. Auch andere Kräfte der TEE (waren sogar noch länger vor Ort), 1.BPA Dresden, der Diensthundeschule und der Polizeihubschrauberstaffel waren an diesem Einsatz beteiligt. Den Dank für die überaus herausragende Leistung, die die Kräfte dort vor Ort geleistet haben, haben die Vorgesetzten, insbesondere auch der LPP, ausgesprochen. Nun fehlt aber noch eine entsprechende Anerkennung der Leistung, da dies kein gewöhnlicher Einsatz war.

Während die Einsatzkräfte aus unseren Nachbarbundesländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen sowie aus dem Saarland die Einsatzzeiten 1 : 1, also zu 100 Prozent angerechnet bekommen und das Bundesland Rheinland-Pfalz über eine Prämie nachdenkt, passiert in Sachsen – NICHTS.
Nun gut, NICHTS ist nicht ganz korrekt. Von Seiten der Dienststelle wurde geprüft, wie man eine 100 %-Schreibweise im wahrsten Sinne des Wortes verhindern kann. Es wurden Vorschriften ohne Ende gewälzt. Nun ist man darauf gekommen, dass der vor Ort befindliche Polizeiführer keine Anordnung für eine Bereitschaft getroffen hat. Aber war das unter diesen Umständen, bei dieser katastrophalen Lage vor Ort wirklich möglich?

Die Kollegeninnen und Kollegen haben über 16 Stunden (erlaubt sind allerhöchsten 13) gearbeitet, bei einer „Ruhezeit“ von Durchschnittlich 7 ½ Stunden (die Mindestruhezeit muss 11 Stunden betragen). Und die Eindrücke (auch genannt psychischen und physischen Erschwernisse), welche die Kollegen vor Ort wahrgenommen haben, waren für manch „alten“ Hasen schwer zu verkraften. Auch wenn der eine oder andere „harte Hund“ vielleicht nicht so darüber reden möchte.

Dass die Dienststelle in diesen Fällen gleichwertige Ausgleichsruhezeiten zu gewährleisten hat (was und wie auch immer sich der Verfasser der neuen sächsischen AZVO dies vorgestellt hat, der Tag hat ja nun mal nur 24 Stunden), davon wurde ja noch gar nicht geredet. Die fehlenden Stunden müssten ja irgendwo on top gewährleistet werden?

Allein das sollte doch eigentlich dem Freistaat wert sein, seinen Bediensteten die 100 %-Schreibweise zu gewähren. Oder???? Aber so ist es immer wieder ein Kampf und Krampf, wenn man im Nachhinein versucht, dass sich die Schreibweise der erbrachten Stunden und der geringen Ruhezeit den Gegebenheiten vor Ort im Stundennachweis DPNA widerspiegelt. Hier tut sich der Dienstherr immer sehr schwer. Das war schon zu Castor-Zeiten so und hat sich in den Jahren danach nie wirklich verbessert.

Nun gibt es zwar ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 29. April 2021, was Hoffnung weckte, aber nun besteht das Problem der Dienststelle, wie geht man damit um.

In dem Urteil wird nach Meinung des Verfassers davon gesprochen, dass, wenn der Dienstherr wesentliche Einschränkungen in der Art und Weise (hier ist auch die ständige Beaufsichtigung der Waffen und Ausrüstung gemeint) und vor allem auch des Aufenthaltsortes der Freizeitgestaltung trifft, dies keine Ruhezeit mehr darstellt und Arbeitszeit ist. Dabei ist es nicht entscheidend, was er in dieser Zeit macht.

Ist es nicht so, dass man, wenn einem nur noch eine „Ruhezeit“ von 7 ½ Stunden verbleibt, an einem vom Dienstherren bestimmten Unterkunftsort ist und man nach dieser Zeit auch wieder zum nächsten 16 ½-Stunden-Dienst herangezogen wird, jeder die wenige Zeit maximal dafür nutzen kann, um seine Arbeitskraft für den Dienstherrn durch Schlaf wiederherzustellen? Da bleibt meiner Meinung nach keine Zeit, seine „Freizeit“ eigenständig zu gestalten. Sei es durch ein „Feierabendbier mit gemütlichem Zusammensitzen im Kollegenkreis (und schon gar nicht im Familienkreis)“, einer ausgiebigen Laufrunde, eines Sauna- oder Fitnessabends, geschweige denn von anderen Sachen, die man in seiner Freizeit zu Hause machen würde.

Ich finde, das sollte es dem Dienstherrn wert sein, den eingesetzten Kräften wenigstens die 100 %- Schreibweise zu ermöglichen.

Daher fordert die GdP rückwirkend für alle eingesetzten Kollegeninnen und Kollegen die 100 %-Schreibweise bei diesem Hochwassereinsatz und ebenso bei allen anderen Einsätzen in Zukunft, wenn eine volle Ruhezeit nicht gewährt werden kann und die Vorschriften für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten nicht eingehalten werden.

Uns ist als GdP Sachsen bewusst, dass dieses außergewöhnliche Naturereignis sehr viele Opfer und Schäden mit sich gebracht hat. Auch unsere Gedanken sind bei den Betroffenen. Nach reichlicher Überlegung haben wir uns dennoch entschlossen, aufgrund der „Unbeweglichkeit“ der Verantwortlichen öffentlich zu fordern, dass auch in solch traurigen Fällen die Rechte der Rettungs- und Unterstützungskräfte nicht ausgehebelt werden dürfen.

M. Pfützner

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