Shitstorm gegen Gewerkschaften
Keine Finanzierung von Ordnungsgeldern durch den DGB
Das ist falsch.
In dem Antrag B 002 des Bundeskongresses heißt es: „Menschen, die infolge der Teilnahme an gewerkschaftlichen Aktionen zivilen Ungehorsams Sanktionen ausgesetzt sind, werden solidarisch unterstützt“. Halten wir fest: hier wird ausdrücklich von der Teilnahme an „gewerkschaftlichen Aktionen“ gesprochen.
Außerdem wird der Bundesvorstand aufgefordert, „einen Prozess des Dialogs über Formen des zivilen Ungehorsams zu initiieren“. Mehr nicht. Es sind keinerlei Mittel für die Finanzierung von Ordnungsgeldern für Gesetzesverstöße im Zusammenhang mit Blockaden geflossen."
Hier ist die komplette Stellungnahme DGB-Sachsen zu lesen.
Die GdP Sachsen befindet sich hinsichtlich der Auffassungen zu den Themen "Blockaden" und "Zivilem Gehorsam" im ständigen Dialog mit dem DGB und vertritt hier eine klare Position zum gesetzlichen Auftrag der Polizei und der Behinderung der polizeilichen Arbeit. Eine in den sozialen Medien gemutmaßte finanzielle Unterstützung durch den DGB hätte jedoch keinerlei Raum in diesem Dialog gehabt, würde ihn sogar unstrittig nachhaltig be- bzw. verhindern.