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Kennzeichnungspflicht für geschlossene Einheiten kommt

Dresden.

Wie bereits aus den Medien zu entnehmen, plant das Sächsische Staatsministerium des Innern für Teile der Sächsischen Polizei eine Kennzeichnungspflicht einzuführen.


„Meiner Meinung nach ist eine Kennzeichnungspflicht für geschlossene Einheiten nicht notwendig, da bereits jetzt ausreichend Möglichkeiten zur Identifizierung von Kolleginnen und Kollegen zur Anzeigenerstattung möglich sind.“, so Landesvorsitzender Jan Krumlovsky am Freitag in Dresden.

Grund für das Tätigwerden des Ministeriums ist die Umsetzung einer Forderung aus dem aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grüne, der besagt, dass man für Polizistinnen und Polizisten in geschlossenen Einheiten eine anonymisierte Wechselkennzeichnung einführen will.

„Ich glaube, das die Dimensionen zur Notwendigkeit extrem überzogen sind und die Kennzeichnung alles andere als zielführend ist, da die Polizei nicht das Problem ist“, so Sachsens GdP-Chef weiter.

Als GdP Sachsen stehen wir der Einführung bekanntlich kritisch gegenüber, werden uns aber der gesellschaftlichen Entwicklung nicht verschließen und uns die Vorstellung und Argumente des Ministeriums anhören. In der Folge werden wir dazu beraten, uns eine Meinung bilden und eine Entscheidung treffen.

Allen Kolleginnen und Kollegen können wir versichern, dass wir uns konstruktiv und konsequent in die Diskussion einbringen werden.

GdP – wir tun was.
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