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Landesvorstand der GdP Sachsen hat getagt

Wir haben viel anzufassen und durchzusetzen!

Dresden.

Am 19. Juni 2019 hat sich der Landesvorstand der GdP Sachsen zur quartalsmäßigen Sitzung in Dresden getroffen. Auf der Tagesordnung standen wieder eine Menge wichtiger Punkte wie z. B. die Fortschreibung der Fachkommission zur sächsischen Polizei, die Gehaltsanpassung und die Zulagensituation sowie die generellen Rahmenbedingungen in der sächsischen Polizei. So wurden die Schwerpunkte bei der Entwicklung der Rahmenbedingungen in der sächsischen Polizei umfassend diskutiert und analysiert. Unter anderem spielten dabei die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich, der Stand der Einführung einer Funktionszulage, die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten und die Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) eine entscheidende Rolle.

Der Landesvorstand der GdP Sachsen wird dahingehend die Staatsregierung bzw. die Regierungsfraktionen wiederholt auffordern, das Niveau der Zulagen für die sächsischen Beamtinnen und Beamten auf Bundesniveau anzuheben. Ende vergangenen Jahres sagte der Innenpolitische Sprecher der CDU, Rico Anton: „… Deshalb soll Sachsen die Zulagen für Schicht- und Wochenenddienste von der Bundespolizei 1:1 übernehmen…“ Innenminister Prof. Roland Wöller verkündete, die Dienste zu wechselnden Zeiten besser und gerechter vergüten zu wollen.
Eine lobenswerte Vorstellung, die bis heute jedoch noch nicht vollumfänglich umgesetzt wurde, teilweise sogar ins Negative umgeschlagen zu sein scheint. Gerade auf die Änderungen in Bezug auf den Dienst zu ungünstigen Zeiten hat die GdP Sachsen eine klare Auffassung. Wir sind nicht bereit, in der Summe der bisherigen Zulagenänderungen eine Verschlechterung der Bezahlung hinzunehmen und werden dementsprechend weitere Gespräche führen.

Der Landesvorsitzende wird sich an den Landespolizeipräsidenten und den Innenminister wenden, um über die praktischen Ergebnisse der Einführung der Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten, insbesondere im Bereich der Bereitschaftspolizei, zu beraten und notwendigen zeitnahen Korrekturbedarf anzuzeigen und einzufordern.

Es wurde sich ausführlich zu weiteren aktuellen Themen, wie z. B. zu den Konsequenzen aus den Ergebnissen der Europa- und Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen für die eigene Arbeit ausgetauscht. Wir werden als GdP Sachsen einen Forderungskatalog für die Regierungskoalition erstellen, die sich aufgrund der Landtagswahlen am 1. September 2019 ergibt.

Weitere Schwerpunkte wurden in der Umsetzung des sächsischen Polizeirechts, in den Beschlüssen der Innenministerkonferenz am 13./14. Juni 2019 in Kiel (beispielsweise die Ausweitung der Waffen- oder Messerverbotszonen), im Stand des Verwaltungs-Solls der sächsischen Polizei, in der Nutzung des Demographie-Pools und in der Entwicklung der Arbeit der Fachkommission sowie im Bericht der Kommission zur Überprüfung der Aus- und Fortbildung der sächsischen Polizei erkannt.

Viel lohnenswerte Arbeit in den kommenden Wochen …

GdP – wir tun was!

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