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JUNGE GRUPPE

Sächsischer Landtag präsentiert neues Polizeigesetz

Am 12.11.2018 war es soweit - der Innenausschuss des sächsischen Landtages befasste sich im Zuge einer Experten-Anhörung mit dem Entwurf des neuen Polizeivollzugsdienstgesetzes.

Um 09:30 Uhr begann die Sitzung, in welcher den Abgeordneten der bisherige Entwurf durch die geladenen Gäste näher erläutert und entsprechende Anregungen gemacht wurden. Wir als GDP JUNGE GRUPPE waren natürlich auch vor Ort, um für die Neuerungen sowie unsere Forderungen einzustehen und den Weg der Gesetzgebung zu begleiten.

Die GdP Sachsen hatte ohnehin bereits zahlreiche Gespräche mit den Verantwortlichen zu diesem Thema geführt, um die neue Rechtsgrundlage sinnvoll und zukunftsweisend zu gestalten und entsprechende Befugnisse zu erhalten. Viele unserer Forderungen sind bereits im aktuellen Entwurf umgesetzt worden, jedoch sind einige der geforderten Befugnisse bisher kein Teil des derzeitigen Gesetzesentwurfes. Wichtige Themen hierbei waren die Bodycams, Fußfessel, Online-Durchsuchungen sowie die Quellen-TKÜ.

Für uns als Experte im Plenarsaal war Kollege Peer Oehler, welcher zuvor, wie auch die anderen Experten, eine schriftliche Stellungnahme abgab und die wichtigsten Anmerkungen nochmals vor Ort bekräftigte. So stellte er unter anderem auch nochmal klar, dass nicht die Polizei willkürlich und nach eigener "Lust und Laune" die entsprechenden Befugnisse nutzt, sondern hinter jeder dieser tiefgreifenden Grundrechtseingriffe ein Richtervorbehalt steht. Damit wird die Gewaltenteilung im Staat gänzlich eingehalten und sachgerecht geprüft, bevor die Anordnung einer solchen Maßnahme erfolgt. Dadurch entsteht auch eine Sicherheit bei den ausführenden Beamten. Auch andere Gewerkschaftsvertreter stimmten unseren Forderungen zu. So hat auch Rainer Wendt, Vorsitzender der DPolG, die Auffassung, dass es ein Polizeigesetz zum Agieren braucht und nicht nur zum Reagieren. Einige sehr gute Aspekte brachte hier seine Vorrednerin, Frau Dr. Pohlmeier vom BKA in ihre Rede im Plenarsaal ein. Sie zeigte auf, dass die noch geforderten Befugnisse das BKA zwar bereits hat, man jedoch nicht dem Trugschluss unterliegen sollte, dass dies ausreichend und allumfassend wäre. Gerade im Bereich der Terrorismusabwehr bearbeitet das BKA nur einen Bruchteil der Informationen selbst, der Rest geht in die Zuständigkeit der Länder. Wie sollen diese dann aber angemessen handeln, wenn ihnen die rechtliche Grundlage dazu fehlt? So wurde trefflich von einigen der Experten gesagt, die vorrangige aller Aufgaben der Polizei ist es ,Gefahren abzuwehren und nicht nur Straftaten zu verfolgen. Diese Aufgabe ist ohne die entsprechenden Befugnisse im Gefahrenabwehrbereich jedoch nicht möglich.

Insgesamt konnte man feststellen, dass die meisten Praktiker, welche auch den direkten Bezug zur Polizei haben, den Entwurf begrüßten. Einer der Experten, Herr Löffelmann, Richter am Landgericht München 1, nannte den Entwurf gar ein mögliches Vorbild für ein Musterpolizeigesetz und in seinen Augen sehr gelungen, wenngleich auch er noch einige Anmerkungen hatte. Einige andere Experten hatten dagegen etwaige Bedenken, was den Eingriff in die Grundrechte und damit die Verfassungskonformität angeht. 

Die Veranstaltung wurde natürlich auch von einigen Protesten und Gegnern des neuen Polizeigesetzes begleitet, welche jedoch friedlich mit Plakaten außerhalb des Landtages ihre Meinung kundtaten. Einzig eine Gruppierung schaffte es in den Landtag zu gelangen und mit einer kleinen Aktion die Sitzung zu stören.

Wir dürfen weiter gespannt sein, wie sich die Gesetzgebung weiter entwickelt und werden nicht müde unsere Forderungen weiter kund zu tun.

GdP - wir tun was!

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Bilder: JUNGE GRUPPE (GdP) Sachsen
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