Zum Inhalt wechseln

Verpflegungs- und Bekleidungsgeld

Nichtzulassungsbeschwerde durch Bundessozialgericht abgelehnt

Kesselsdorf.

Gewerkschaft der Polizei Sachsen fordert die sofortige Umsetzung und damit die Anerkennung des Freistaates Sachsen, dass das Verpflegungsgeld/Bekleidungsgeld rentenrechtlich im Freistaat Sachsen umgesetzt wird. Wie wir bereits mit unseren Newslettern am 5. Februar 2018 und 17. August 2018 berichteten, erkannte das Sächsische Landessozialgericht (LSG) mit den Urteilen vom 23. Januar 2018 die Ansprüche von zwei Volkspolizisten auf Anerkennung des Verpflegungs- und Bekleidungsgeldes als Arbeitsentgelt für die Rentenberechnung an.


Der Freistaat Sachsen gab sich jedoch nicht „geschlagen“ und legte dagegen entsprechende Beschwerden (Nichtzulassungsbeschwerden) ein, um die Zulassung und damit die Fortführung der Verfahren vor dem Bundessozialgericht (BSG) zu erreichen.
Nunmehr wurde der Gewerkschaft der Polizei Sachsen (GdP Sachsen) bekannt, dass mit Beschluss vom 19. Dezember 2018, Az.: B 5 RS 11/18 B (hier klicken) durch das BSG die Beschwerde als unzulässig verworfen wurde und zugleich entschieden hat, dass die Kosten des Beschwerdeverfahrens die Beklagte (Freistaat Sachsen) dem Kläger zu erstatten hat.

In diesem Zusammenhang verweisen wir nochmals auf die Antwort (hier klicken) des Innenministers des Freistaates Sachsen auf die parlamentarische Anfrage des Vorsitzenden der Fraktion der Partei DIE LINKE, Herrn Rico Gebhardt, zu dieser Problematik vom 21. Dezember 2017. Hier betonte Herr Prof. Dr. Wöller, dass er noch weitere Urteile des Landessozialgerichtes abwarten will, bevor er eine Entscheidung zur Anerkennung des Verpflegungs- und Bekleidungsgeldes als Arbeitsentgelt trifft. Nach der o. g. Entscheidung des BSG liegen nunmehr tatsächlich zwei Urteile vor.

Wie wir bereits informierten, wird die Problematik seit Jahren im Land Brandenburg und mittlerweile auch in Berlin und im Land Sachsen-Anhalt umgesetzt.

Zusätzlich wurde der GdP Sachsen eine erneute Anfrage (hier klicken) der Linksfraktion im Sächsischen Landtag zu dieser Problematik übersandt. Eine Antwort der Staatsregierung steht dazu noch aus.

Unabhängig davon fordert die GdP Sachsen vom Freistaates Sachsen die rentenrechtliche Anerkennung von Verpflegungsgeld/Bekleidungsgeld und die sofortige Umsetzung von Amtswegen, damit alle Anspruchsberechtigten entsprechend berücksichtigt werden.

GdP-Wir tun was!

This link is for the Robots and should not be seen.