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Novellierung des sächsischen Polizeirechts

Sächsisches Polizeigesetz ohne Biss

Am 17. April 2018 wurde ein Referentenentwurf zur Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen im Kabinett behandelt. Hauptinhalt dieses Entwurfes ist die Novellierung des Sächsischen Polizeigesetzes. Dabei geht es nicht nur um die Trennung des Polizeivollzugsdienstes von den allgemeinen Polizeibehörden, sondern auch um die gesetzliche Fixierung angepasster und teilweise auch neuer Befugnisse der Polizei. Eine vom Grundsatz her löbliche Gesetzesinitiative, dessen Idee bei genauer Betrachtung jedoch den politischen Ränkespielen der sächsischen Koalitionspartner zum Opfer fällt.


Bedenkt man, dass der Freistaat Sachsen 2017 den Vorsitz der Innenministerkonferenz innehatte und ein Musterpolizeigesetz thematisierte und damit als Ziel eine Vereinheitlichung der polizeilichen Befugnisse deutschlandweit anstrebte, so kann man ob des nun vorliegenden Referentenentwurfs als Antwort auf diese Initiative nur enttäuscht sein.

Die Gewerkschaft der Polizei Sachsen ist erschüttert!

Nachdem in den vergangenen Monaten viele brauchbare und umsetzbare Entwürfe diskutiert wurden, ist nur noch ein Skelett dessen übrig geblieben. Frei nach dem Motto: „Ja nicht dem Koalitionspartner wehtun!“

Der Inhalt hat nichts mehr mit einer konsequenten Umsetzung der Analysen aus der Sicherheitslage der vergangenen Jahre zu tun. Ziel sollte es sein, ein modernes (der Zeit entsprechendes) Polizeigesetz in Sachsen zu schaffen, welches auf der einen Seite den Polizisten das notwendige Handwerkszeug in Form der notwendigen und zeitgemäßen Befugnisse bietet und auf der anderen Seite selbstverständlich den Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates entspricht. In Zeiten der rasanten Entwicklung des Terrorismus und Extremismus, der Organisierten Kriminalität und der Alltagskriminalität ist die parallele Weiterentwicklung des Polizeirechts ein MUSS!

Es bewahrheitet sich zum wiederholten Mal, dass die innere Sicherheit von den Parteien als Spielball genutzt wird, um eigene Fraktionsinteressen durchzusetzen. Dieses an einen Basar erinnernde Gebaren, als ob Äpfel gegen Birnen aufgewogen werden, wird der Inneren Sicherheit in Sachsen alles andere als gut tun.

Hier geht es nicht um Obst, hier geht es um mehr:


    · Wir sprechen im Jahre 2018 über Zeiten, in denen die Gewalt gegen Polizeibeamte stetig steigt und endlich ein Zeichen gesetzt wird, um die Sicherheit der Polizisten zu gewährleisten.

    · Wir sprechen im Jahre 2018 über Zeiten, in denen die modernsten Kommunikationsmittel für die Vorbereitung und Durchführung schwerer Straftaten verwendet werden und deren Daten-Verschlüsselung unverzichtbar für die polizeilichen Ermittlungen sind.

    · Wir sprechen im Jahre 2018 über Zeiten, in denen jeder halbwegs computerinteressierte Nutzer auf dem Markt befindliche Software nutzen kann, um seine Festplatten zu kodieren und damit Daten, die für Straftaten genutzt werden, unsichtbar macht.


Doch die notwendigen Befugnisse, um dem gegenzusteuern, sucht man in dem vermeintlich modernen Sächsischen Polizeigesetz vergeblich! Weder der grundsätzliche Einsatz der BodyCam, die Quellen-TKÜ noch die Online-Durchsuchung sind Bestandteil des vermeintlich modernen Sächsischen Polizeigesetzes.

Keiner möchte einen Polizeistaat, keiner einen Überwachungsstaat - am wenigsten die Gewerkschaft der Polizei Sachsen. Der Richtervorbehalt wäre eine zu regelnde Voraussetzung, damit die Polizei nicht willkürlich über die Datenermittlung entscheiden kann.

Doch von vornherein aufgrund politischer Machtkämpfe vor notwendigen Gesetzesänderungen zu kapitulieren - das hilft Niemandem!


    Hagen Husgen
    Landesvorsitzender

    Karrikatur: Alfred Berger

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