Landespolizeipräsident und Präsidium der Bereitschaftspolizei kommen ihrer Fürsorgeverpflichtung nicht nach!
Planmäßiger Dienst der Einsatzkräfte weiterhin nicht aufgehoben!!!

· Die Anzahl der operativen Kräfte wird auf das erforderliche Maß reduziert.
· Nicht notwendige Kräfte werden in häusliche Bereitschaft versetzt. Eine telefonische Erreichbarkeit ist durchgängig zu gewährleisten. Die Festlegung einer konkreten Erreichbarkeit (X+?) kann durch die Dienststellen erfolgen. Die dienstplanmäßige oder die geregelte Arbeitszeit gelten als geleistet.
Die Ansteckungsgefahr steigt von Tag zu Tag auch im Kollegenkreis. Die Empfehlungen der Bundesregierung bzgl. der Pandemie-Thematik werden in unserem Landespolizeipräsidium und im Präsidium der Bereitschaftspolizei wohl nicht für ernst genommen.
Herr Landespolizeipräsident - entscheiden Sie endlich!
Nur die von uns vorgeschlagenen Regelungen für alle Beschäftigten, die nicht zwingend in den Abteilungen arbeiten müssen, kann weiterhin gewährleisten, dass starke und gesunde Einsatzkräfte in den Einsatz gehen und somit auch unsere aktuell im Einsatz befindlichen Kollegen herauslösen können.
GdP Bezirksgruppe der Bereitschaftspolizei Sachsen
WIR SETZEN UNS FÜR EUCH EIN
Bleibt gesund und passt aufeinander auf!!