GdP zu Leipziger "Querdenken-Demonstration" Radek: Corona-Leugner verzerren das Versammlungsrecht
Dem schloss sich auch Hagen Husgen, Vorsitzender der GdP Sachsen, an. Die Polizei müsse erneut ausbaden, was andere zu verantworten haben. „Für mich ist es völlig unverständlich, warum man in solchen Zeiten, in denen der Besuch von Sportstadien, Gaststätten oder Kinos verboten ist. eine derartige Demonstration zulassen kann. Und dies zudem noch in der engen Leipziger Innenstadt. Nun hagelt es auch noch aus den Reihen der sächsischen Opposition am Polizeieinsatz. Ich sage es ganz offen: Unsere Kollegen fühlen sich an der Nase geführt. Sie sind es, die wieder einmal ihren Kopf hinhalten. Und das könnte man auch in stärkeren Worten ausdrücken.“
Radek zufolge ist es höchste Zeit daran zu erinnern, dass die Versammlungsfreiheit kein Kaugummiparagraf sei, den jeder sich, so wie er mag, zurecht legen dürfe. „Der Artikel 8 unseres Grundgesetzes verleiht uns allen ein äußerst wichtiges Grundrecht. Unser aller Verpflichtung ist es jedoch, auch die gesetzlichen Einschränkungen dieses demokratischen Eckpfeilers unserer Gesellschaft zu achten. Das lassen jedoch die Querdenken-Bewegung sowie ihre Mit- und Hinterherläufer schmerzlich vermissen“, verdeutlichte der Gewerkschafter.
Der GdP-Vize betonte: „Das Wahren der körperlichen Unversehrtheit ist Teil der Sicherheit und Ordnung. Die Freiheit, die unsere Kolleginnen und Kollegen gewährleisten, wird für Attacken auf den Staat missbraucht.“ Vor diesem Hintergrund unterstütze die GdP Vorschläge aus der Politik, ein Lagebild zu erstellen, um genau zu sehen, wer dafür verantwortlich sei.
Radek und Husgen dankten allen eingesetzten Polizistinnen und Polizisten aus Sachsen, von der Bundespolizei und aus mehreren Bundesländern und wünschte den verletzten Kolleginnen und Kollegen eine gute und schnelle Genesung. Sie verliehen ihrer Hoffnung Ausdruck, dass keiner der Einsatzkräfte infiziert wurde.
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