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Patentverletzung durch das Gewehr CR223 von Haenel

Fallen Sachsens Polizeigewehre einen Patentrechtsstreit zum Opfer?

Dresden.

Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf wurde kürzlich eine Patentverletzung durch das Gewehr CR223 von Haenel bestätigt. Ein solches Gewehr wurde durch die Polizei Sachsen erst vor wenigen Jahre als Dienstgewehr eingeführt. Ist das Urteil für die sächsische Polizei relevant?

Im Interview mit MDR aktuell brachte sich Landesvorsitzender Jan Krumlovsky gestern in die Debatte, zu den möglichen Folgen für die Polizei Sachsen, ein: „Eine sofortige oder vorzeitige Rückgabe ohne einen adäquaten Ersatz halten wir als GdP Sachsen für kritisch. Die Einsatzfähigkeit für bestimmte Einsatzlagen wäre deutlich gemindert und somit die Sicherheit im Freistaat gefährdet.“ (Link zum Interview)

Ebenso kam aus dem Staatsministerium des Innern die ersten Reaktionen. So machte Innenminister Armin Schuster deutlich, dass die Polizei die Gewehre weder vernichten wird, noch ersatzlos zurückgeben wird.


Nun muss zeitnah und abschließend geklärt werden, ob die sächsische Polizei mit ihren Gewehren vom Urteil betroffen ist und wenn, dann muss das Ausmaß anhand der betroffenen Gewehre ermittelt werden. Insofern eine Rückgabe notwendig sein wird, müssen Verhandlungen folgen um einen adäquaten Rückgabezeitpunkt zu finden, in dem die Beschaffung neuer Gewehre für die Polizei in Sachsen möglich ist.

Hintergrund:
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte kürzlich eine Patentverletzung des Gewehrs CR223 von C.G. Haenel bestätigt. Haenel selbst hatte einen mehrjährigen Rechtsstreit gegen den Konkurrenten Heckler & Koch verloren. Das OLG Düsseldorf hat Haenel verpflichtet, alle noch in seinem Besitz befindliche Gewehre zu vernichten und die Gewehre von gewerblichen Kunden gegen eine Entschädigungszahlung zurück zuordnern. Seitdem ist in Klärung wie sich der Patentstreit der beiden Rüstungsfirmen auf die Einsatzfähigkeit der sächsischen Polizei auswirken könnte.

Die Firma Haenel selbst äußerte sich dazu, dass die Gewehre CR 223 der sächsischen Polizei nicht von der vorgeworfenen Patentverletzung betroffen wären.

"Als GdP Sachsen werden wir uns weiter aktiv in die Debatte einbringen und Gespräche dazu führen. Dabei werden wir mit alles versuchen, das die Einsatzfähigkeit der sächsischen Polizei nicht gefährdet wird", so der Landesvorsitzende weiter.

GdP - #wirtunwas
Ein gleichlautendes Interview wurde auch mit der Sächsischen Zeitung geführt.
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