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Tarifeinigung 2019

Übertragung auf die sächsischen Beamtinnen und Beamten

Am gestrigen Montag wurden im Sächsischen Finanzministerium die Eckpunkte zwischen Finanzminister Dr. Matthias Haß und den Gewerkschaften verhandelt. An diesen Verhandlungen nahm auch der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Sachsen, Hagen Husgen, teil. Schon in der zweiten Verhandlungsrunde konnte man sich auf ein Ergebnis einigen, welches in einer Vereinbarung festgezurrt und durch den Minister und die Vorsitzenden des DGB Sachsen, des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen sowie des Sächsischen Richtervereins unterzeichnet wurde.


Die unterzeichnete Vereinbarung (Link) sieht vor, dass die Tarifeinigung zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung im Freistaat Sachsen übertragen werden soll.
Für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger bedeutet dies eine lineare Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 3,2 Prozent, ab 1. Januar 2020 um weitere 3,2 Prozent sowie ab 1. Januar 2021 um weitere 1,4 Prozent.
Die monatlichen Anwärterbezüge sollen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils einen Festbetrag von 50 Euro angehoben werden.


Beschlossen werden muss die Erhöhung mit einem Anpassungsgesetz durch den Sächsischen Landtag.

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