Zum Inhalt wechseln

TV-L Tarifrunde 2019

Tarifergebnis erzielt

Potsdam.

Am späten Abend fanden die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder ihren Abschluss. Obwohl im Vorfeld durch die Vertreter der Arbeitgeberseite stets die Absicht betont wurde, in der dritten Verhandlungsrunde eine Einigung zu erzielen, war bis zum Schluss nicht klar ob das wirklich gelingen wird.

Im Verlauf der Verhandlungen musste sogar festgestellt werden, dass selbst innerhalb des Arbeitgeberlagers dieses Bestreben unterschiedlich ausgeprägt zu sein schien.
In den ersten beiden Tagen beharrten die Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder immer wieder auf ihrer Forderung einer Änderung des § 12 TV-L zum Arbeitsvorgang.

Alle angedachten Verbesserungen in der Entgeltordnung wollten die Arbeitgeber von einer Einigung in diesem Punkt abhängig machen.
Als Krönung des Ganzen bestanden die Vertreter der Arbeitgeber darauf, dass jegliche Verbesserung durch die Beschäftigten mit gegenfinanziert werden sollten.
Für die Gewerkschaften war dieses Ansinnen unter keinen Umständen akzeptabel. Eher, so die einhellige Meinung der Tarifkommissionen, sollte auf die gewünschten Änderungen in der Entgeltordnung verzichtet werden. Zumal die Arbeitgeberseite weder über den stufengleichen Aufstieg noch die Öffnung der EG 4 bzw. 7 für den ehemaligen Angestelltenbereich reden wollten.

Nachdem diese Entscheidung der Gewerkschaften den Arbeitgebern bekannt gemacht wurde, entstand Bewegung. Am Freitagabend wurde die Forderung einer Änderung des §12 fallen gelassen. Nun mussten sich die Mitglieder des Arbeitgeberlagers innerhalb der TdL neu ausrichten. Dieser Prozess der „Abstimmung“ der Länder über das weitere gemeinsame Vorgehen dauerte fast den gesamten Samstag.

Erst am frühen Abend konnte man sich wieder den eigentlichen Verhandlungsgesprächen zuwenden. Gegen 22.00 Uhr wurde dann der Bundestarifkommission der GdP die aktuellen Verhandlungsstände vorgestellt. Diese wurden dann intensiv beraten und das Für und Wider abgewogen.
Folgender Vorschlag wurde der Bundestarifkommission vorgelegt:
    · Anhebung der Tabellenentgelte in 3 Stufen im Gesamtvolumen von 7,8 % zuzüglich Zinseszinseffekt ergibt das 8 %.
    1.1.2019 → 3,2 % mindestens aber 100 €
    1.1.2020 → 3,2 % mindestens aber 90 €
    1.1.2021 → 1,4 % mindestens aber 50 € bis 30.9.2021.
    In dem Gesamtvolumen ist eine Erhöhung der Erfahrungsstufe 1 um insgesamt 11 % ebenfalls in 3 Stufen eingepreist.

    · Somit ergibt sich daraus eine Laufzeit von 33 Monaten.
    · Erhöhung der Auszubildendenvergütungen zum 1.1.19 und 2020 um jeweils 50 €
    · Zusätzlich erhöht sich der Urlaubsanspruch für Azubis auf 30 Tage.
    · Erhöhung der Garantiebeträge bei Höhergruppierung in den
    Entgeltgruppen 1-8 von 100 €
    Entgeltgruppen 9-14 von 180 € mit den bestehenden Regelungen zur Dynamisierung gem. Protokollerklärung zu §17 Absatz 4 Satz 2.

    · die Entgeltgruppe 9 teilt sich zukünftig in die EG 9a (ehemals kleine) und 9b (große)
    beide Gruppen haben 6 Stufen und die „normalen Stufenlaufzeiten“
    Besitzstandesregelungen werden vereinbart

    · zur Kompensation der Kosten wird die Jahressonderzahlung (§ 20 TV-L) für die Jahre bis 2022 auf dem Niveau 2018 eingefroren; für das Tarifgebiet Ost wird vorher aber die Angleichung auf Westniveau durchgeführt.

Nach intensiven Diskussionen stimmte die Bundestarifkommission der GdP mehrheitlich diesem Vorschlag am 3. März 2019 um 00.05 Uhr zu.

Zu weiteren Informationen verweisen wir auf die Veröffentlichungen auf der Bundesseite der GdP. Wir danken den Kollegen, die an den Aktionen teilgenommen haben.

Jörg Günther
Tarifverantwortlicher GdP Sachsen

GdP-Wir tun was!
This link is for the Robots and should not be seen.