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Tipps und Hinweise

Dienstliche Äußerung ... Was tun?
  1. Jedem Kollegen(in) steht ein Aussageverweigerungsrecht zu. Niemand muss sich selbst belasten!
  2. Es existiert eine Belehrungspflicht auf das Aussageverweigerungsrecht.
  3. Bei mündlichen Äußerungen den konkreten Sachverhalt erfragen, evtl. Zeugen zum Gespräch hinzuziehen (Personalrat, Vertrauensmann etc.)
  4. Grundsätzlich besteht gegenüber dem Dienstherrn eine Unterstützungspflicht. Sie bedeutet aber keine Selbstbelastung. Um dieser Pflicht nachzukommen, ist eine knappe und schriftliche Äußerung geboten.
  5. Bei Unklarheiten ist sofortige Kontaktaufnahme mit der GdP-Kreisgruppe (Personalratsmitglied, Vertrauensmann etc.) zu empfehlen.


Regressverfahren ... Was tun?
  1. Kein Schuldanerkenntnis (schriftlich oder mündlich).
  2. Dienstliche Äußerung: Verpflichtung besteht nach § 73 SächsBG, den Vorgesetzten zur Sachse zu informieren ohne sich selbst zu belasen.
  3. Weitere Vorgehensweise und Sachverhaltsschilderung mit GdP-Personalratsmitglied oder deiner GdP-Kreisgruppe abstimmen.
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