Übernahme Tarifergebnis 2019 für Beamte
Besoldungsanpassung
Darin heißt es, dass "sich der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften im parlamentarischen Verfahren" befindet.
Eine Gesetzesanpassung ist notwendig, damit das Tarifergebnis vom 2. März 2019 (TV-L) "zeitgleich" und "systemgerecht" auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger im Freistaat Sachsen übertragen werden kann.
Weiter ist geplant, die Nachzahlung der rückwirkenden Besoldungs- und Versorgungserhöhung (ab 1. Januar 2019) mit den August-Bezügen 2019 durch die Bezügestellen auszahlen zu lassen.
GdP Sachsen - Wir tun was !
Eine Gesetzesanpassung ist notwendig, damit das Tarifergebnis vom 2. März 2019 (TV-L) "zeitgleich" und "systemgerecht" auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger im Freistaat Sachsen übertragen werden kann.
Weiter ist geplant, die Nachzahlung der rückwirkenden Besoldungs- und Versorgungserhöhung (ab 1. Januar 2019) mit den August-Bezügen 2019 durch die Bezügestellen auszahlen zu lassen.
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Bild: PVAG