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Urteil Lina E. und Tag X

Leipzig stellt sich auf größte Demonstrationen seit 2 Jahren ein

Dresden.

Heute erfolgte das Urteil im Prozess um Lina E. und die gewaltbereite linksextremistische Szene beim Oberlandesgericht in Dresden. Mit dem Urteil von knapp über fünf Jahre blieb das Gericht hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Linke Szene hat bei Verurteilung mit Vergeltung gedroht.

Landesvorsitzender Jan Krumlovsky: “Wir erwarten, dass die Rechtsstaatlichkeit akzeptiert wird und gegebenenfalls der Rechtsweg bestritten und nicht mit Gewalt geantwortet wird“.

Die Polizei Sachsen bereitet sich seit längerem mit einem landesweitem Großeinsatz auf die Urteilsverkündung vor.

„Allen Einsatzkräften wünschen wir einen ruhigen Einsatz und eine gesunde Rückkehr aus dem Einsatz“, so der sächsische GdP-Chef weiter.

Hintergrund:
Mit seinem Auftakt am 08. September 2021 vor dem Oberlandesgericht in Dresden begann das mit fast 100 Prozesstagen geführte Verfahren gegen Lina E. und ihre drei Mitangeklagten.

Die Vorwürfe wiegen schwer. So sollen sie unter Bildung einer kriminellen Vereinigung regelrecht Jagd auf Rechtsextreme gemacht und Menschen teils schwerste Verletzungen zugefügt haben. Dabei gab es auch einen Zeugen aus Lina E.'s Umfeld, der belastende Aussagen getätigt haben soll.

Am heutigen 31. Mai 2023 erfolgte nunmehr das Urteil gegen die vier Angeklagten. Acht Jahre Haft fordert der Generalbundesanwalt allein für die 28-jährige Hauptverdächtige.

Die linksextreme Szene hat in diesem Zusammenhang zum „Tag X“ ausgerufen, welcher am Samstag nach der Urteilsverkündung stattfinden soll und bereits im Vorfeld des Urteils schwere Ausschreitungen angekündigt, sollten die Ankündigungen der Staatsanwaltschaft wahr werden. So wurde auf dem Szene-Portal „Indymedia“ bereits verlautbart, dass man für jedes Jahr Haft und für jede weitere Razzia eine Millionen Euro Schaden anrichten wolle.

In den letzten Wochen und Monaten gab es bereits zahlreiche Attacken auf Gebäude und Einrichtungen in und um Leipzig. So brannten mehrere Fahrzeuge eines Skoda-Autohauses, wonach sich ein Bekennerschreiben auf dem oben genannten Portal dazu wiederfand. Auch wurde der neu zu entstehende Polizeiposten auf der Eisenbahnstraße erst kürzlich mit Farbe, Steinen und Bitumen angegriffen sowie Baustellenfahrzeuge durch Feuer beschädigt. Aber auch Menschen gerieten bei Aktionen ins Visier.

Nicht zuletzt wird in einem entsprechendem Artikel auf „Indymedia“ erneut zu Gewalt an Polizistinnen und Polizisten aufgerufen und diese zum Feindbild erklärt.

Wir als GdP verurteilen ein solch gewaltsames Vorgehen zutiefst und fordern dazu auf, die angekündigten Demonstrationen der nächsten Tage friedlich durchzuführen.

Die Polizei Sachsen und die eingesetzten Polizeikräfte stehen vor einer enormen Herausforderung, da am „Tag X“, dem 03. Juni 2023, noch eine Vielzahl anderer Ereignisse abzusichern sind. Wir appellieren daher an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich von rechtwidrigem Verhalten zu distanzieren und die Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen nicht zu gefährden.

Jan Krumlovsky: „Antifaschistisch zu denken und agieren ist gerade für die meisten in unserer Gesellschaft und gerade auch für uns als Gewerkschaft eine Selbstverständlichkeit. Rechtsextremismus zu bekämpfen, gehört daher zu unserem Grundverständnis. Der Zweck heiligt dafür jedoch nicht die Mittel. Wer anderen Menschen Schaden zufügt, sie systematisch verfolgt und beleidigt, macht sich mit den Taten derer gemein, die unsere Gesellschaft gefährden.“.

Für seine Belange zu demonstrieren ist das Recht aller. Unsere Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut und schützt einen Jeden, der dies auf friedliche Art und Weise verrichtet.

„Wer jedoch bereits im Vorfeld zu Straftaten aufruft und mit Gewalt die Durchsetzung seiner eigenen Ziele erreichen will, hat das Recht auf Versammlungsfreiheit verwirkt. Friedlich und ohne Waffen, so steht es im Gesetz. Alles andere ist von unserer Gesellschaft nicht zu akzeptieren“, so Krumlovsky weiter.

Die eigenen Ziele über das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu stellen, ist zutiefst menschenverachtend. Unter dem Schirm der Selbstermächtigung kann man sich für das eigene Handeln keinen Blankoschein ausstellen, auch wenn man behauptet, seine Taten für den guten Zweck bzw. aus höherwertigen und positiven Motiven durchzuführen.

Wenn alle Robin Hood spielen, wie unterscheiden wir dann noch „gutes Fehlverhalten“ von „schlechtem Fehlverhalten“?

Unser Rechtsstaat und die darin lebende Gesellschaft basiert auf ihren Normen und Werten. Wir fordern alle Demonstranten auf, diese Normen und Werte zu akzeptieren und sich an Recht und Gesetz zu halten.

Wir wünschen allen eingesetzten Kolleginnen und Kollegen ruhige und verletzungsfreie Tage. Passt auf euch auf und kommt gesund wieder nach Hause zu euren Liebsten.

GdP
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