Zum Inhalt wechseln

Wertschätzungsinitiative im Sächsischen Landtag

GdP mit DGB-Sachverständigem vor Ort

Dresden.

Die Abgeordneten des Sächsischen Landtages planen eine Änderung des sächsischen Dienstrechts und wollen den Beschäftigten eine entsprechende Wertschätzung entgegenbringen.

Wir sind da eher skeptisch. Klar ist nur, dass das vierte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Dienstrechtsänderungsgesetz – 4. DRÄndG) in den Sächsischen Landtag eingebracht wurde. Einen großen „Wurf“ oder gar wirkliche Reform beinhaltet dieser Entwurf bisher nicht.

Landesvorsitzender Jan Krumlovsky: „Ob es das Prädikat der Wertschätzung verdient ist aktuell sehr fraglich. Allein die bisherige Zeitschiene und die inhaltlich vorgesehenen Regelungen, einschließlich der unterschiedlichen Inkraftsetzungen, verstärken die Zweifel an einer echten Wertschätzungsinitiative. Die Abgeordneten haben es jetzt in der Hand.“

Diesen Mittwoch wird das 4. DRÄndG in einer öffentlichen Anhörung ab 13:00 Uhr im Raum 600 und anschließend in nicht öffentlicher Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses beraten. Für die GdP und die anderen Gewerkschaften des DGB ist der Vorsitzende des DGB, Markus Schlimbach als Sachverständiger eingeladen worden.

Laut Regierungsentwurf gibt es wesentliche Gründe für die Einbringung der Drucksache 7/11452.
So unter anderem die Übertragung des Tarifergebnisses zur linearen Erhöhung von 2,8 Prozent auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten, welche angesichts der gestiegenen Preise und der aktuellen Inflation ein müder Tropfen auf dem heißen Stein sind. Über 16 Monate nach dem Ergebnis der Verhandlungen (29.11.2021) soll es nun endlich auch in Sachsen Gesetz werden. Statt am 1. Dezember 2022 ist es zumindest zum 1. März 2023 vorab ausgezahlt wurden.

„Beruhigend“ und zugleich ein „Trauerspiel“. Andere Länder sind da schon viel weiter…siehe Thüringen, die neben der linearen Erhöhung und der Umsetzung der verfassungskonformen Alimentation auch die aktuellen Preisentwicklungen und der Einführung des Bürgergeldes berücksichtigen.

Denn ein weiter Grund sind die Bundesverfassungsgerichtsurteile vom 4. Mai 2020. Fast drei Jahre danach werden mit dem o. g. Gesetzentwurf auch Vorschläge zur Umsetzung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung vorgelegt.

„Ob die derzeitige Vorlage tatsächlich verfassungsgemäß und angemessen ist, erscheint sehr fragwürdig. Wir brauchen eine wirkliche Besoldungsreform und zwar JETZT!“, so der Landesvorsitzende Krumlovsky weiter.

Die GdP wird auch zukünftig nicht lockerlassen, um den Kolleginnen und Kollegen die Wertschätzung entgegen zu bringen, die sie wirklich verdienen. Denn eine Wertschätzungsinitiative sieht anders aus!

GdP – Wir tun was!

This link is for the Robots and should not be seen.