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amtsangemessene Besoldung

Wir empfehlen erneut Widerspruch einzulegen

Kesselsdorf.

Die GdP Sachsen empfiehlt den sächsischen Beamtinnen und Beamten Widerspruch gegen ihre Besoldung einzulegen.

„Wir sehen im vorgelegten Entwurf keine geeignete nachhaltige Methode, den Beschluss des BVerfG zur verfassungsgemäßen Alimentation umzusetzen“, so Landesvorsitzender Jan Krumlovsky zum Gesetzentwurf zur Änderung des Besoldungsgesetzes.

Weder werden die gestiegenen Anforderungen an den Polizeiberuf in proportionaler Form zum Justizdienst berücksichtigt, noch ist das System auf mittlere Sicht geeignet, weiteren zu erwartenden Erhöhungen des Sozialleistungsniveaus in die Beamtenbesoldung und –versorgung zu transportieren.

Den Beamtinnen und Beamten, die bereits in der Vergangenheit Widerspruch gegen ihre Besoldung erhoben haben, empfehlen wir, zu prüfen, ob der Widerspruch auch das Jahr 2022 erfasst. Wenn das nicht der Fall ist, sollte dies (unter Angabe des Aktenzeichens des früheren Widerspruchs) nachgeschoben werden.

Ein Muster wird hier zur Verfügung gestellt (hier klicken).

Es lohnt sich für dieses Jahr noch den Widerspruch einzulegen, insbesondere für den Fall, dass drei oder mehr Kinder zum Haushalt gehören.

Weitere Informationen können aus dem gemeinsamen Flugblatt mit dem DGB Sachsen entnommen werden (hier klicken).

GdP-wir tun was

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