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Sicherstellung medizinischer Versorgung der Einsatzkräfte nicht mehr länger gewährleistet?

Die Bereitschaftspolizei hat bald möglicherweise ein Problem mit der schnellen medizinischen Versorgung im Einsatz. Die Stellen der hauptamtlicher Einsatzsanitäter soll abgeschafft werden und die Kolleg*innen als Einsatzbeamte mit Sanitäter im Nebenamt in den Zügen eingesetzt werden.

Landesvorsitzender Jan Krumlovsky: „Damit ist eine „autarke“ medizinische Versorgung nicht mehr möglich, da die Kolleg:innen in den Einsatz eingebunden werden. Zwangsläufig wird dadurch die Qualität sinken und der Fortbildungsaufwand der Kolleginnen und Kollegen wesentlich erhöht.“
Mit anderen Worten: Sanitätsdienst im Nebenamt bedeutet, dass die medizinisch-ausgebildete Einsatzkraft in der Kette steht oder sonst in einer Maßnahme gebunden ist und eben nicht helfen. Ist die Person gar krank oder hat Urlaub, dann hat der jeweilige Zug im Notfall eben keine Sanitäter. Sicher gibt es auch Vorteile, einen (zusätzlichen) besser ausgebildeten Zugsanitäter oder -sanitäterin zu haben, das allein ersetzt aber nicht die bisherige notwendige Struktur.

Aus diesem Vorhaben ergeben sich natürlich weitere Fragen, die scheinbar nicht betrachtet wurden. Wie versorgen sich zukünftig eigentlich unsere Spezialisten, wie z.B. die Taucher? Auch dort ist es notwendig einen Sanitäter mitzuführen. Soll die Tauchausbildung bald dual durchgeführt werden?


Aber wie kam es dazu? Wer jetzt denkt, jmd. hätte sich Gedanken über eine sinnvollere Veränderung gemacht, der irrt. Im Zuge der Zusammenführung von Aus- und Fortbildung sowie Studium in der Hochschule der sächsischen Polizei (FH) und der dortigen Neuanbindung der Polizeifachschulen, fordert man nun die entsprechenden Stellen von der Bereitschaftspolizei ein.

Krumlovsky weiter: „Stattdessen, dass die Bereitschaftspolizei nun da einspart, wo diese Stellen „über den Durst“ geführt werden, sollen sie an der Basis gestrichen werden. Der Wegfall dieser Sanitäter:innen ist dabei nur ein Baustein.“.

Wie der Polizei-Hauptpersonalrat in seinem Beitrag über dieses Thema informierte, geht es hier auch um eine Fürsorgepflicht, welcher dadurch möglicherweise nicht mehr in ausreichendem Maße nachgekommen werden kann.

Bedenklich auch, denn wir haben in diesem Bereich Kollegen, die das 40. Lebensjahr überschritten haben, welche nicht einfach über Nacht wieder als Einsatzbeamte eingesetzt werden dürfen. Der Begriff der Fürsorge bekommt hier also noch eine ganz andere Bedeutung.

Wir fordern alle Beteiligten auf, diesen Schritt noch einmal zu überdenken und fordern eine Einbeziehung des Personalrates zur gemeinsamen Lösungsfindung.

GdP - wir tun was

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