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Poltik

300–400=Null

Einstellungen-Altersabgänge=Personalabbau

Kesselsdorf:.

Bereits im Juni stellte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag eine kleine Anfrage zur Personalentwicklung der Polizei.

Die Antwort der Staatsregierung auf die fünf Fragen liegt nun vor.

Mit Erstaunen nimmt die GdP die Antwort auf die Frage 5 zur Kenntnis.

Frage:
Teilt die Staatsregierung die Ansicht, dass es der polizeilichen Aufgabenerfüllung nicht dienlich ist, wenn für den Doppelhaushalt 2011/2012 unter der Vorraussetzung des Nichtfortführens des Stellenabbaus in der Polizei nach 2010 ein Stellenansatz beschlossen wird, der wegen zu geringer Einstellungen im Jahr 2008 in die Ausbildung personell nicht unterlegt werden kann?

Antwort:
Nach der Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen kann im Rahmen des Art. 51 der Verfassung des Freistaates Sachsen verankertes Fragerecht nicht dazu dienen, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur dazu, den Abgeordneten Informationen zu verschaffen.

Die kleine Anfrage mit den Antworten hier nachgelesen werden.

PS: GdP-Service-Card zum Tag der Sachsen nicht vergessen!
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