Fahrplan zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts beschlossen

Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland hat sich heute (28.01.2016) in Dresden mit Markus Schlimbach, stellv. Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Sachsen (DGB) und Gerhard Pöschmann, Landesvorsitzender des Beamtenbund und Tarifunion Sachsen (SBB), sowie Hans-Ulrich Benra, stellv. Bundesvorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik von dbb, Beamtenbund und Tarifunion und Hagen Husgen, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf den weiteren Fahrplan für Gespräche zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts verständigt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 in Sachsen verfassungswidrig ist und dem Landesgesetzgeber Änderungen des Besoldungsgesetzes mit Wirkung zum 01. Juli 2016 aufgegeben.

Die Gründe des Beschlusses machen deutlich, dass die Maßstäbe, die das Gericht bei der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Besoldung für die Besoldungsgruppe A10 in Jahr 2011 angelegt hat, auch auf die anderen Besoldungsgruppen und alle Besoldungsordnungen in Sachsen anzuwenden sind.


Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat mit dem DGB und dem SBB konstruktive Gespräche mit folgendem Ziel aufgenommen:
- Schaffung einer verfassungskonformen, fairen und akzeptablen Regelung für alle Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen
- Beseitigung der Unteralimentation für die Vergangenheit und Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation für die Zukunft

Darüber hinaus stellte der Finanzminister fest, dass die Unteralimentation aller Beamten, Richter und Versorgungsempfänger unabhängig von eingelegten Widersprüchen und erhobenen Klagen beseitigt werden soll.

Die Gespräche sollen im ersten Quartal 2016 abgeschlossen werden.

Quelle: Medieninformation (siehe Anhang)