Widerspruchsverfahren wegen amtsangemessener Gesamtalimentation ab dem Jahr 2011 bzw. wegen Streichung der Sonderzahlung beenden?

Seit dem 15. Mai 2017 versendet das Landesamt für Steuern und Finanzen laut Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen ein Anhörungsschreiben zur amtsangemessenen Besoldung. Die Mitteilung des SMF kann hier nachgelesen werden (im Anhang oder auf www.gdp-sachsen.de).

Da in den letzten Tagen Anfragen an den Landesbezirk der GdP Sachsen gestellt wurden, insbesondere zu der Frage, wie man sich als Empfänger eines solchen Schreibens verhalten soll, möchten wir auf diesem Weg unsere Empfehlung zur Verfahrensweise öffentlich machen.

Die GdP Sachsen hat ihre Mitglieder im Widerspruchsverfahren, wie auch in gerichtlichen Verfahren aktiv unterstützt und damit aktiv dazu beigetragen, dass das entscheidende Bundesverfassungsurteil erstritten wurde. Des Weiteren haben wir anschließend federführend im Rahmen eines konstruktiven Verhandlungsmarathons mit dem Staatsministerium der Finanzen mitgewirkt und eine gemeinsame Vereinbarung unterschrieben, die rückwirkend und für die Zukunft zu einer verfassungsgemäßen Besoldung per Gesetz geführt hat.

Auf Grund der erreichten Ergebnisse empfiehlt die GdP Sachsen, dass dem o. g. Schreiben beigefügte Formular „
Rückantwort“ auszufüllen und damit die Rücknahme des Widerspruchs zu erklären sowie an das Landesamt für Steuern und Finanzen bis 16. Juni 2017 zurückzusenden.

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