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Wiesbaden. 28.12.2011

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Aktuelles zur Problematik Endstufe Besoldung, Vergleichsentgelt und Altersdiskriminierung

Das Verwaltungsgericht Halle hat in mehreren Urteilen am 28. September 2011 (VG Halle vom 28.09.2011 (Az.: 5 A 63/10, 5 A 65/10...) auch auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 08.09.2011, Az: C-297/10 und C-289/10) eine Altersdiskriminierung bei der Vergütung der Tätigkeit bei Beamten festgestellt. Aus diesen Urteilen ergeben sich aus Sicht der GdP Sachsen auch rückwirkend Konsequenzen für die Beamtenbesoldung in Sachsen.

Die GdP Sachsen informierte dazu bereits mit den News vom 27. Juni 2010 sowie am
1. Oktober 2010 aktuell über den Sachstand und stellte entsprechende Musteranträge im Mitgliederbereich bzw. über die Kreisgruppen zur Verfügung.

Für die Tarifbeschäftigten ergeben sich dadurch derzeitig keine neuen Maßnahmen.

Dagegen wird den Beamten nunmehr empfohlen, zeitnah (im Jahr 2011) ein weiteres Schreiben an die jeweils zuständige Bezügestelle zu übersenden.

In Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei haben wir deshalb ein zweites Musterschreiben für die Beamten erarbeitet. Dieses kann entsprechend jeder persönlich über seine Kreisgruppe oder im Mitgliederbereich der GdP-Sachsen abrufen, ausfüllen und an die jeweilige Bezügestelle des Landesamtes für Steuern und Finanzen zeitnah (im Jahr 2011) persönlich absenden.
Musterschreiben im Mitgliederbereich der GdP-Sachsen unter: https://www.gdp.de/gdp/gdpsac.nsf/id/Download_DE?open&login


Diese und weitere Presse-Informationen finden Sie in unserem Nachrichten-Archiv.


 
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