Altersdiskriminierung bei Besoldung - Konsequenzen im Sinne der Betroffenen immer wahrscheinlicher!

Nach vorliegenden Berichten wird aller Voraussicht die Altersdiskriminierung durch den Europäischen Gerichtshof sowohl für die Vergangenheit, wie auch für die aktuell bestehenden Besoldungsvorschriften, die teilweise bei Bund und Ländern bereits geändert wurden, festgestellt werden. So ist der Quelle juris diesbezüglich zu entnehmen, dass am 28.11.2013 der Generalanwalt seine Schlussanträge zur Altersdiskriminierung von Beamten vorgelegt hat. Der Bericht (hier klicken) dazu wurde entsprechend veröffentlicht.

Als Gewerkschaft der Polizei Sachsen hatten wir bereits seit 2009 unsere Mitglieder regelmäßig dazu unterrichtet und aufgefordert entsprechende Anträge bzw. Widersprüche zu stellen.

In Sachsen wurden seit dem die rechtlichen Grundlagen, diesbezüglich inhaltlich unverändert gelassen. Jedoch ist vorgesehen am 17. Dezember 2013 im Rahmen der Dienstrechtsneuordnung auch das Besoldungsgesetz zu ändern. In diesem Zusammenhang prüft die Gewerkschaft der Polizei Sachsen aktuell, ob und welche rechtlichen Schritte ggf. zeitnah durch unsere Mitglieder noch im Jahr 2013 erfolgen müssen. Wir werden dazu zeitnah die Bezirksgruppen und auch an dieser Stelle in einer neuen "News" informieren.


GdP Sachsen - Wir tun was!