100% Besoldung
Ergebnis vereinbart

Am 19. September traf sich Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland mit Markus Schlimbach, stellv. Vorsitzenderdes Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Sachsen (DGB), Nannette Seidler, Landesvorsitzende des SBB Beamtenbundund Tarifunion Sachsen (SBB) und Reinhard Schade, Landesvorsitzender des Sächsischen Richtervereins (SRV), um sich auf die Modalitäten der Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2017 zu verständigen.

Die Vereinbarung sieht daher vor, dass alle Beamte, Richter und Versorgungsempfänger der Besoldungsgruppen A 10 bis A 16, der Besoldungsordnungen B, R, C und W, die von der verzögerten Ost-West-Anpassung in den Jahren 2008 und 2009 betroffen gewesen sind, eine Nachzahlung erhalten.

Weiter wurde vereinbart, dass für alle Beamte, Richter und Versorgungsempfänger der Besoldungsgruppen A 10 bis A 16, der Besoldungsordnungen B, R, C und W
für die verzögerte Besoldungsanpassung im Jahr 2008 ebenfalls eine Nachzahlung gewährt wird.

Insgesamt sind mit der Herstellung der Verfassungsmäßigkeit entsprechend den Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 23. Mai 2017 zusätzliche Ausgaben für den Freistaat Sachsen in Höhe von ca. 85 Mio. Euro verbunden.

Wie geht´s weiter?

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen wird nun den Inhalt der Vereinbarung in einen Gesetzentwurf fassen und nach der Beschlussfassung durch das Kabinett dem Sächsischen Landtag als Gesetzgeber vorlegen. Von daher wird noch eine Zeit vergehen, bis die Kolleginnen und Kollegen die Nachzahlung im Geldbeutel verzeichnen können.


Hintergrund:

Das
Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 23. Mai 2017 (verkündet am 7. Juli 2017) festgestellt, dass sowohl die seinerzeitige um zwei Jahre verzögerte Ost-West-Anpassung ab Besoldungsgruppe A 10 aufwärts als auch die um vier Monate verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses in 2008 zu Lasten der Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts in Sachsen verfassungswidrig sind.
Das Gericht hat dem Landesgesetzgeber die Änderungen des Besoldungsgesetzes bis zum 1. Juli 2018 aufgegeben.


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