Besoldung
Aktivitäten der GdP Sachsen bringen ersten Erfolg
Die Ausgleichzulage gemäß § 22 des Sächsischen Besoldungsgesetzes wird rückwirkend ab 1. Mai 2008 für Beamte in A 10 gezahlt, die seit der Mai-Gehaltserhöhung (linear 2,9 Prozent) weniger Geld erhalten haben als die Beamten in A 9.
Dieser erste Erfolg der GdP Sachsen zeigt, dass sie von Recht und Gerechtigkeit etwas versteht.
Mit diesem Ergebnis haben wir zumindest für einen weiteren Teil unserer Polizeibeschäftigten ein Stück mehr Besoldungsgerechtigkeit herstellen können.
Das Ziel 100 Prozent für alle bleibt bestehen.
Die Alimentationsgrundsätze und das geforderte Leistungsprinzip werden aber weiter durch den Dienstherrn missachtet.
Wir bleiben dran.
Wer nicht kämpft hat schon verloren.
Und nicht vergessen:
Gemeinsam sind wir stark!
Dieser erste Erfolg der GdP Sachsen zeigt, dass sie von Recht und Gerechtigkeit etwas versteht.
Mit diesem Ergebnis haben wir zumindest für einen weiteren Teil unserer Polizeibeschäftigten ein Stück mehr Besoldungsgerechtigkeit herstellen können.
Das Ziel 100 Prozent für alle bleibt bestehen.
Die Alimentationsgrundsätze und das geforderte Leistungsprinzip werden aber weiter durch den Dienstherrn missachtet.
Wir bleiben dran.
Wer nicht kämpft hat schon verloren.
Und nicht vergessen:
Gemeinsam sind wir stark!