Politik
Sichert eure Meldedaten vor dem Internetzugriff durch Kriminelle!!!
Wie das SMI einräumt, wird sich der anfragende Gelegenheitsnutzer nicht zweifelsfrei identifizieren müssen und jeder Kriminelle kann die Wohnanschrift von Polizeibeamten im Wege der einfachen Melderegisterauskunft auch über das Internet abfragen. Wir forderten daher die (längst überfällige und rechtlich zulässige) Beantragung einer zeitlich nicht befristeten Auskunftssperre von Amts wegen durch das Sächsische Staatsministerium des Innern für Polizeibeamte oder eine dem entsprechende Weisung an die Dienststellenleiter in diesem Sinne zu handeln.
Um eure Daten vorerst gegen Internetabfragen zu sichern, müsst ihr dennoch:
und
Der Widerspruch zur Auskunftserteilung verhindert erst einmal nur die Auskunft über das Internet. Mit dem Hinweis „Auskunft kann nicht erteilt werden“ wird an die kommunale Meldebehörde verwiesen, wo die Auskunft dem dann identifizierbaren Anfragenden auf normalem Weg erteilt wird.
Eine generelle Auskunftssperre erfordert eine individuelle Begründung der Gefährdung.
Um eure Daten vorerst gegen Internetabfragen zu sichern, müsst ihr dennoch:
- persönlich auf eurer zuständigen Meldestelle erscheinen
und
- Widerspruch gegen die Auskunftserteilung gem. §32 Abs. 4 Satz 4 SächsMG einlegen.
Der Widerspruch zur Auskunftserteilung verhindert erst einmal nur die Auskunft über das Internet. Mit dem Hinweis „Auskunft kann nicht erteilt werden“ wird an die kommunale Meldebehörde verwiesen, wo die Auskunft dem dann identifizierbaren Anfragenden auf normalem Weg erteilt wird.
Eine generelle Auskunftssperre erfordert eine individuelle Begründung der Gefährdung.